Du hast eine Straftat begangen oder dir wird eine Straftat vorgeworfen und du warst zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt?
Jetzt weißt du nicht, wie es weitergehen soll oder hast Angst, dass dir alles über den Kopf wächst?

    Wir können Dir helfen!

Die Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe helfen jungen Menschen, denen eine Straftat vorgeworfen wird, im Umgang mit der Straftat und in dem daraus folgenden Strafverfahren.
Auch den Eltern bzw. Sorgeberechtigten der Jugendlichen bieten wir unsere Unterstützung an.
Die Jugendgerichtshelfer sind Sozialarbeiter des Jugendamtes, die dir vor, während und nach dem Ermittlungs- oder Strafverfahren zur Seite stehen. Du hast Rechte und wir helfen dir, diese Rechte zu verstehen, zu erhalten und durchzusetzen. Außerdem unterstützen wir dich bei der Lösung deiner aktuellen Probleme.
Bei aller Hilfe kommt es aber letztendlich auf dich, dein Engagement und Verhalten an.

Auch mit den Eltern/Sorgeberechtigten der Jugendlichen arbeiten wir zusammen und bieten ihnen unsere Unterstützung an.

Wir hören Dir zu und stellen Dir Fragen.

Um uns ein Bild von dir machen zu können, interessiert uns, wie du dich mit deiner Familie verstehst, wie dein Tagesablauf aussieht, wie es in der Schule bzw. am Arbeitsplatz läuft, ob du ein Einkommen hast oder gar Schulden... .
Sprich mit uns über deine Probleme, über Sorgen, Ängste, Ärger und Wut. Gemeinsam finden wir sicher eine Lösung.
Wenn wir dir nicht selbst helfen können, so kennen wir doch die jeweiligen Fachleute und sagen dir, wo du sie finden kannst. Wir stellen Kontakte her.
Wenn du „Mist“ gebaut hast, verurteilen wir dich nicht, sondern suchen gemeinsam mit dir nach den Ursachen. Wir haben Schweigepflicht gegenüber Privatpersonen, Ämtern und Behörden. Das heißt, dass keine Informationen an die Polizei oder an die Staatsanwaltschaft weitergegeben werden, um deren Ermittlungsarbeit zu unterstützen - es sei denn, du gibst dein Einverständnis dafür, dass die Staatsanwaltschaft bestimmte Umstände noch wissen sollte, die dich entlasten.

    Wir vermitteln zwischen Dir und dem Jugendgericht.    

Die Jugendgerichtshelfer sind weder Ermittler oder Ankläger noch Verteidiger- sondern nehmen eigene jugendhilfliche Rechte und Pflichten war und vermitteln zwischen dir und dem Jugendgericht. Gemeinsam bereiten wir die Hauptverhandlung vor, indem wir mit dir den Ablauf besprechen und dir erklären, was in der Hauptverhandlung passieren kann, wer dein Richter sein wird und welche Rolle die anderen Beteiligten in der Verhandlung spielen.
Während der Verhandlung stehen wir dir natürlich auch bei; uns steht aber kein Zeugnisverweigerungsrecht zu, d. h. wenn wir als Zeuge geladen werden und vor Gericht aussagen müssen, sind wir verpflichtet, alles was du uns erzählst hast, wahrheitsgetreu wiederzugeben.
Wir schreiben einen Bericht, der sich aus unseren Gesprächen mit dir ergibt. Damit versuchen wir der Staatsanwaltschaft und dem Gericht eine Vorstellung von deinen Lebensumständen und der Vorgeschichte zu deiner Tat zu geben. Für uns liegen die Schwerpunkte bei der Erziehung – nicht vorrangig bei der Bestrafung.
In der Verhandlung sagen wir unsere Meinung dazu, ob du als verantwortlich für die Tat anzusehen bist, ob du (als Heranwachsender) nach Jugendstrafrecht oder nach Erwachsenenstrafrecht beurteilt werden solltest und in welchem Umfang eine Maßnahme sinnvoll ist.
Schließlich machen wir einen Vorschlag zur richterlichen Entscheidung, der dann bei der Verhandlung herangezogen werden kann. Es ist allerdings nur eine Empfehlung. Die Entscheidung liegt beim Gericht.

Hier findest Du Informationen zu...

Auch wenn du nicht zu einem Gespräch in die Jugendgerichtshilfe gegangen bist, sind wir bei der Verhandlung von Gesetzes wegen anwesend. Wir werden dann aus der Verhandlung heraus einen Vorschlag machen. Diesen können wir aber nur mit dem in der Verhandlung von dir gewonnenen Eindruck begründen.
Es ist logisch, dass der Bericht dann nicht so tiefgründig sein kann. Du kannst dir aber jederzeit überlegen, doch noch mit uns zusammenzuarbeiten, was grundsätzlich für dich von Vorteil ist.

Nach einem Urteil unterstützen wir dich, z.B. bei der Erfüllung von Weisungen und Auflagen durch das Gericht. Wir helfen dir, dein Leben ohne Straftaten zu gestalten und beraten dich in Sachen Wohnung, Arbeit, Lehre, Sucht, Sozialhilfe usw. Wir begleiten dich auch während einer möglichen Haftstrafe.