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Du hast eine Straftat begangen oder dir wird eine Straftat vorgeworfen und du warst zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt?
Die Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe helfen
jungen Menschen, denen eine Straftat vorgeworfen wird, im Umgang mit
der Straftat und in dem daraus folgenden Strafverfahren. Auch mit den Eltern/Sorgeberechtigten der Jugendlichen arbeiten wir zusammen und bieten ihnen unsere Unterstützung an. |
Wir hören Dir zu und stellen Dir Fragen.
Um uns ein Bild von dir machen zu können, interessiert uns, wie
du dich mit deiner Familie verstehst, wie dein Tagesablauf aussieht,
wie es in der Schule bzw. am Arbeitsplatz läuft, ob du ein
Einkommen hast oder gar Schulden... .
Sprich mit uns über deine Probleme, über Sorgen, Ängste,
Ärger und Wut. Gemeinsam finden wir sicher eine Lösung.
Wenn wir dir nicht selbst helfen können, so kennen wir doch die
jeweiligen Fachleute und sagen dir, wo du sie finden kannst. Wir
stellen Kontakte her.
Wenn du „Mist“ gebaut hast, verurteilen wir dich nicht,
sondern suchen gemeinsam mit dir nach den Ursachen. Wir haben Schweigepflicht
gegenüber Privatpersonen, Ämtern und Behörden. Das
heißt, dass keine Informationen an die Polizei oder an die
Staatsanwaltschaft weitergegeben werden, um deren Ermittlungsarbeit zu
unterstützen - es sei denn, du gibst dein Einverständnis
dafür, dass die Staatsanwaltschaft bestimmte Umstände noch
wissen sollte, die dich entlasten.

Wir vermitteln zwischen Dir und dem Jugendgericht. ![]()
Die Jugendgerichtshelfer sind weder Ermittler oder Ankläger noch Verteidiger- sondern nehmen eigene jugendhilfliche Rechte und
Pflichten war und vermitteln zwischen dir und dem Jugendgericht.
Gemeinsam bereiten wir die Hauptverhandlung
vor, indem wir mit dir den Ablauf besprechen und dir erklären, was
in der Hauptverhandlung passieren kann, wer dein Richter sein wird und
welche Rolle die anderen Beteiligten
in der Verhandlung spielen.
Während der Verhandlung stehen wir dir natürlich auch bei;
uns steht aber kein Zeugnisverweigerungsrecht zu, d. h. wenn wir als
Zeuge geladen werden und vor Gericht aussagen müssen, sind wir
verpflichtet, alles was du uns erzählst hast, wahrheitsgetreu
wiederzugeben.
Wir schreiben einen Bericht, der sich aus unseren Gesprächen mit
dir ergibt. Damit versuchen wir der Staatsanwaltschaft und dem Gericht
eine Vorstellung von deinen Lebensumständen und der Vorgeschichte
zu deiner Tat zu geben. Für uns liegen die Schwerpunkte bei der
Erziehung – nicht vorrangig bei der Bestrafung.
In der Verhandlung sagen wir unsere Meinung dazu, ob du als verantwortlich für die Tat anzusehen bist, ob du (als Heranwachsender) nach Jugendstrafrecht oder nach Erwachsenenstrafrecht beurteilt werden solltest und in welchem Umfang eine Maßnahme sinnvoll ist.
Schließlich machen wir einen Vorschlag zur richterlichen Entscheidung,
der dann bei der Verhandlung herangezogen werden kann. Es ist
allerdings nur eine Empfehlung. Die Entscheidung liegt beim Gericht.
Hier findest Du Informationen zu...
Auch wenn du nicht zu einem Gespräch in die Jugendgerichtshilfe
gegangen bist, sind wir bei der Verhandlung von Gesetzes wegen
anwesend. Wir werden dann aus der Verhandlung heraus einen Vorschlag
machen. Diesen können wir aber nur mit dem in der Verhandlung von
dir gewonnenen Eindruck begründen.
Es ist logisch, dass der Bericht dann nicht so tiefgründig sein
kann. Du kannst dir aber jederzeit überlegen, doch noch mit uns
zusammenzuarbeiten, was grundsätzlich für dich von Vorteil
ist.
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Nach einem Urteil unterstützen wir dich, z.B. bei der Erfüllung von Weisungen und Auflagen
durch das Gericht. Wir helfen dir, dein Leben ohne Straftaten zu
gestalten und beraten dich in Sachen Wohnung, Arbeit, Lehre, Sucht,
Sozialhilfe usw. Wir begleiten dich auch während einer
möglichen Haftstrafe. |
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