Weisungen und Auflagen sind Gebote oder Verbote, die der Richter ausspricht, um Dich daran zu erinnern, dass Du durch Dein Handeln (die Straftat) gegen das Gesetz verstossen hast. Deshalb musst Du etwas tun und sollst dadurch beweisen, dass Du Einsicht zeigst. Das kann alles mögliche sein. Das Gericht ist nicht darin eingeschränkt, was es anweist. Dabei soll darauf geachtet werden, dass z. B. der Schulbesuch, die Ausbildung oder der Arbeitsalltag nicht negativ beeinflusst wird.
Wenn Du die Weisung oder Auflagen des Gerichtes aus eigener Schuld nicht beachtest,
kann das Gericht einen Jugendarrest von bis zu 4 Wochen anordnen.
Jetzt musst Du Dich beeilen und die Anweisung des Gerichtes ganz schnell umsetzen.
Dann wird der Arrest nicht vollstreckt.
Weisungen sind z. B.
- Betreuungsweisung
- Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs
- Teilnahme am Verkehrsseminar oder Erste Hilfe Kurs
- Ableistung gemeinnütziger Arbeit
- Kontakt zu Beratungsstellen
- Täter - Opfer - Ausgleich
u. v. m.
Auflagen sind z. B.
- Schadenwiedergutmachung
- Geldauflage an gemeinnützige Einrichtung
- Erbringung von Arbeitsleistung
- Entschuldigung beim Geschädigten
u. v. m.