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Der Verteidiger bespricht mit Dir den Verlauf und Dein Verhalten bei der Gerichtsverhandlung.
Er ist verpflichtet, alles was Du ihm erzählst, vertraulich zu behandeln
und nur mit Deinem Einverständnis der Staatsanwaltschaft und dem Gericht
mitzuteilen.
Ein seriöser Verteidiger wird Dir nie garantieren, dass Du freigesprochen
wirst oder aber eine ganz besonders milde Strafe erhältst.
Zaubern kann er genauso wenig wie Du!
Bist Du auf der Suche nach einem Anwalt, dann nimm nicht gleich den erstbesten um die Ecke, sondern erkundige Dich erst einmal, welcher sich mit dem Jugendstrafrecht auskennt. Einen Verteidiger zu nehmen ist auch eine Frage des Geldes. Viele Anwälte fordern schon eine Anzahlung, wenn Du das erste Mal ins Büro kommst. Wenn das Verfahren gelaufen ist, können die Kosten des Verteidigers schmerzhafter sein als das Urteil des Richters.
In einigen Fällen erhält man auch eine Pflichtverteidigung, z. B. bei Straftaten, die als Verbrechen angeklagt werden, oder wenn der Beschuldigte länger als drei Monate in Untersuchungshaft ist. Auch in diesen Fällen kann man sich den Anwalt selbst aussuchen, der dann später auf Antrag als Pflichtverteidiger bestellt werden kann.
In allen anderen Fällen solltest Du mit Freunden oder Eltern überlegen, ob ein Anwalt sinnvoll ist.
Entscheidest Du Dich für einen Verteidiger, ist es für Beratungen
mit ihm sehr vorteilhaft, wenn Du Deine schriftlichen Unterlagen mitnimmst.