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Diese Maßnahme ist besonders geeignet für Jugendliche und Heranwachsende, die mit Verkehrsdelikten strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, wie z.B. Unfallflucht, Trunkenheit am Steuer, Fahren ohne Fahrerlaubnis; der Kurs ist also kein „Führerscheinkurs“. Es werden u. a. das Erkennen und Vermeiden von Gefahren, Alkohol im Straßenverkehr und Fragen zum Thema Führerschein und Versicherungsrecht behandelt.
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