Das Urteil verkündet der Richter »Im Namen des Volkes...« am Ende der Hauptverhandlung. Je nachdem, was diese ergeben hat, kann das ein Freispruch oder Schuldspruch sein.

In der Hauptverhandlung begründet der Richter das Urteil mündlich. Innerhalb eines Monats erhältst du das Ganze außerdem noch schriftlich zugesandt.

Wenn du mit dem Urteil nicht einverstanden bist, kannst du dagegen das Rechtsmittel der Berufung einlegen. Solltest du noch nicht volljährig sein, können das auch deine Eltern oder Sorgeberechtigten tun.

Das Urteil wird dann von dem nächsthöheren Gericht überprüft. Dieses Berufungsgericht führt die ganze Beweisaufnahme noch einmal durch und betrachtet deinen Fall völlig unvoreingenommen.

Wie eine Berufung abläuft, erklärt dir der Richter in der Hauptverhandlung. Du solltest dich aber vor einem Berufungsverfahren mit einem Rechtsanwalt darüber beraten, ob eine Berufung auch sinnvoll ist.

Beachte aber auf jeden Fall die vorgeschriebene Frist einer möglichen „Berufungseinlegung“ – immer eine Woche, gerechnet vom Tag der Urteilsverkündung. d. h. in dem Moment, in dem der Richter die Bestrafung ausspricht!

Auch die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, Berufung oder Revision (weiteres mögliches Rechtmittel, in der Regel nach einer Berufungsverhandlung) einzulegen, wenn sie mit dem Urteil nicht einverstanden ist.

Wird weder von dir noch von der Staatsanwaltschaft während der Frist Berufung oder Revision eingelegt oder wird in der Hauptverhandlung auf das Rechtsmittel verzichtet, ist das Urteil »rechtskräftig«, also endgültig und für dich verbindlich.

Du musst dich nun genau danach richten, was das Urteil vorschreibt!

 

Klar ist für Dich an dieser Stelle die Frage wichtig:

Was kann bei dem Urteil raus kommen?
Was kann mir passieren?


Wenn das Verfahren durch einen Freispruch beendet wird, kannst du „aufatmen“.
Der Richter kann das Verfahren auch einstellen (mit oder ohne Auflagen).
Wenn das Verfahren mit einem Schuldspruch beendet wird, sind vom Gesetz verschiedene Möglichkeiten zur Bestrafung vorgesehen:

1. Erziehungsmaßregeln 
2. Zuchtmittel
3. Jugendstrafe (mit und ohne Bewährung)

Das klingt im ersten Moment alles ziemlich kompliziert und abschreckend.

Die Jugendgerichtshilfe unterstützt dich aber und vermittelt dich beispielsweise zu Stellen, wo du gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten kannst. Wir sind während der ganzen Zeit für dich da.
Natürlich überwachen wir auch, dass die Anordnungen des Gerichtes erfüllt werden. Wenn du deine Auflagen oder Weisungen usw. nicht oder nicht ausreichend erledigst, müssen wir das dem Gericht melden.

Letztendlich bist du selbst für den weiteren Verlauf verantwortlich.