Der Richter kann nach § 10 des Jugendgerichtsgesetzes die Weisung aussprechen, an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen.
Dieser Kurs ist eine besondere Art der Gruppenarbeit für Jugendliche und Heranwachsende mit verschiedenen persönlichen Problemen. Eine spezielle bedarfsgerechte Ausrichtung des sozialen Trainingskurses ist das Aggressionskontrolltraining und das soziale Kompetenztraining.
Der soziale Trainingskurs findet in einer kleinen Gruppe mit maximal zwölf Teilnehmern statt, die im Alter von 15 bis 21 Jahren sein können. In Einzelfällen wird der soziale Trainingskurs in mehreren erzieherischen Einzelgesprächen durchgeführt.,

Du hast die Möglichkeit:

Deine Probleme anzusprechen
Deine Stärken und Schwächen kennen zu lernen
über andere Meinungen nachzudenken
zu lernen, für welche Probleme Du selbst verantwortlich bist
zu üben, in Konfliktsituationen angemessen zu reagieren
Fragen zu stellen, Informationen zu erhalten, Dich auszutauschen
Über Deine Entwicklung und über Dein straffälliges Verhalten nachzudenken

Der Soziale Trainingskurs ist
keine Plauderstunde
keine Freizeitbeschäftigung
keine Therapie