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Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist ein Angebot an Beschuldigte
und Geschädigte, die Straftat und ihre Folgen mit Hilfe eines
neutralen Vermittlers eigenverantwortlich zu bearbeiten.
Im Gegensatz zu einer Gerichtsverhandlung, in der ein Sachverhalt
geklärt und ein Urteil gefällt wird, bietet der TOA dir und
dem Opfer die Möglichkeit, einen bestehenden Konflikt freiwillig beizulegen oder zu entschärfen – egal, ob ihr zuvor schon Zoff hattet oder erst ab der Tat.
Dein Opfer kann dir persönlich sagen, dass er sauer auf dich ist,
weil du ihm Schaden zugefügt hast. Natürlich kannst du dich
rechtfertigen und erklären, warum du das gemacht hast.
Vielleicht ist das ein Anfang, um wieder friedlich und normal miteinander umzugehen.
Das Ganze ist keine nette Plauderei, sondern es soll
ans »Eingemachte« gehen. Das geschieht unter Einhaltung
bestimmter Regeln, über deren Einhaltung der Vermittler wachen
wird.
Durch den TOA kann oft ein zusätzlicher Rechtsstreit vermieden
werden. Denn mit der Verurteilung im Strafprozess und mit deiner
Bestrafung für die Tat ist es meistens noch nicht getan. Oft kommt
noch ein Zivilprozess hinterher, in dem der Geschädigte
Schadenersatz verlangt.
In jedem Stadium des Strafverfahrens ist ein TOA möglich. Schon vom IPP kann ein TOA eingeleitet werden. Es ist auch möglich, dass die Staatsanwaltschaft im Rahmen einer Diversion einen TOA vorschlägt. Auch die JGH kann im Vorfeld einer Verhandlung einen TOA organisieren.
Täter und Geschädigter werden zu getrennten Vorgesprächen eingeladen. Dort soll geklärt werden:
Natürlich wird auch über das Geschehene selbst und die
jeweiligen Standpunkte der Beteiligten gesprochen. Wenn erforderlich,
können auch mehrere Vorgespräche stattfinden.
Im Ausgleichsgespräch treffen sich Opfer und
Täter, um mit Unterstützung des Vermittlers über den
Vorfall zu sprechen und den Konflikt aufzuarbeiten. Geeignete
Wiedergutmachungsleistungen werden ausgehandelt und wenn
gewünscht, in einem Vertrag niedergeschrieben.
Mit der Unterschrift wird das Einverständnis besiegelt.
Sind alle Beteiligten mit dem Ergebnis einverstanden, kontrolliert der Vermittler die Einhaltung der vereinbarten Leistungen.
Er informiert den Staatsanwalt oder das Gericht über das Ergebnis des Täter-Opfer-Ausgleichs.
Wichtig!
Der TOA ist für alle Beteiligten kostenlos!
Und hier nun ein paar wichtige TOA - Adressen:
| Verein für soziale Rechtspflege Dresden e.V. Konfliktschlichtungsstelle Karlsruher Str. 36 01189 Dresden Tel.: 0351 - 40 20 825 Fax: 0351 - 40 20 830 eMail: toa@vsr-dresden.de www.vsr-dresden.de |
Kinder- und Jugendhilfeverbund Freital e.V. Konfliktschlichtungsstelle Wilsdruffer Str. 67 D 01705 Freital Tel. + Fax: 0351 - 64 69 524 eMail: konfliktschlichtung@kjv-freital.de www.kjv-freital.de |
| Klinke e.V. Bahnhofstr. 39 01587 Riesa Tel. + Fax: 03525 - 73 70 90 eMail: info@klinke-riesa.de www.klinke-riesa.de |
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| TOA - Servicebüro Aachener Str. 1064 50858 Köln Tel.: 0221 - 94 86 51 22 Fax: 0221 - 94 86 51 23 eMail: info@toa-servicebuero.de www.toa-servicebuero.de |