Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist ein Angebot an Beschuldigte und Geschädigte, die Straftat und ihre Folgen mit Hilfe eines neutralen Vermittlers eigenverantwortlich zu bearbeiten.
Im Gegensatz zu einer Gerichtsverhandlung, in der ein Sachverhalt geklärt und ein Urteil gefällt wird, bietet der TOA dir und dem Opfer die Möglichkeit, einen bestehenden Konflikt freiwillig beizulegen oder zu entschärfen – egal, ob ihr zuvor schon Zoff hattet oder erst ab der Tat.
Dein Opfer kann dir persönlich sagen, dass er sauer auf dich ist, weil du ihm Schaden zugefügt hast. Natürlich kannst du dich rechtfertigen und erklären, warum du das gemacht hast.
Vielleicht ist das ein Anfang, um wieder friedlich und normal miteinander umzugehen.
Das Ganze ist keine nette Plauderei, sondern es soll ans »Eingemachte« gehen. Das geschieht unter Einhaltung bestimmter Regeln, über deren Einhaltung der Vermittler wachen wird.
Durch den TOA kann oft ein zusätzlicher Rechtsstreit vermieden werden. Denn mit der Verurteilung im Strafprozess und mit deiner Bestrafung für die Tat ist es meistens noch nicht getan. Oft kommt noch ein Zivilprozess hinterher, in dem der Geschädigte Schadenersatz verlangt.

Du erhältst also Gelegenheit: Das Opfer erhält Gelegenheit: Wie läuft ein Täter-Opfer-Ausgleich ab?

In jedem Stadium des Strafverfahrens ist ein TOA möglich. Schon vom IPP kann ein TOA eingeleitet werden. Es ist auch möglich, dass die Staatsanwaltschaft im Rahmen einer Diversion einen TOA vorschlägt. Auch die JGH kann im Vorfeld einer Verhandlung einen TOA organisieren.

Täter und Geschädigter werden zu getrennten Vorgesprächen eingeladen. Dort soll geklärt werden:

Natürlich wird auch über das Geschehene selbst und die jeweiligen Standpunkte der Beteiligten gesprochen. Wenn erforderlich, können auch mehrere Vorgespräche stattfinden.
Im Ausgleichsgespräch treffen sich Opfer und Täter, um mit Unterstützung des Vermittlers über den Vorfall zu sprechen und den Konflikt aufzuarbeiten. Geeignete Wiedergutmachungsleistungen werden ausgehandelt und wenn gewünscht, in einem Vertrag niedergeschrieben.
Mit der Unterschrift wird das Einverständnis besiegelt.
Sind alle Beteiligten mit dem Ergebnis einverstanden, kontrolliert der Vermittler die Einhaltung der vereinbarten Leistungen.
Er informiert den Staatsanwalt oder das Gericht über das Ergebnis des Täter-Opfer-Ausgleichs.
Wichtig!

Der TOA ist für alle Beteiligten kostenlos!


Und hier nun ein paar wichtige TOA - Adressen:

Verein für soziale Rechtspflege Dresden e.V.
Konfliktschlichtungsstelle
Karlsruher Str. 36
01189 Dresden
Tel.: 0351 - 40 20 825
Fax: 0351 - 40 20 830
eMail: toa@vsr-dresden.de
www.vsr-dresden.de
Kinder- und Jugendhilfeverbund Freital e.V.
Konfliktschlichtungsstelle
Wilsdruffer Str. 67 D
01705 Freital
Tel. + Fax: 0351 - 64 69 524
eMail: konfliktschlichtung@kjv-freital.de
www.kjv-freital.de
Klinke e.V.
Bahnhofstr. 39
01587 Riesa
Tel. + Fax: 03525 - 73 70 90
eMail: info@klinke-riesa.de
www.klinke-riesa.de
TOA - Servicebüro
Aachener Str. 1064
50858 Köln
Tel.: 0221 - 94 86 51 22
Fax: 0221 - 94 86 51 23
eMail: info@toa-servicebuero.de
www.toa-servicebuero.de