Wer nimmt an der Verhandlung teil?
Bei einer Jugendgerichtsverhandlung sind anwesend bzw. können anwesend sein:
- du als Jugendlicher oder Heranwachsender
- deine Eltern
- Erzieher
- Betreuer
- Bewährungshelfer
- Therapeuten
- geschädigte Person bzw. Opfer
- Polizei
- Jugendstaatsanwalt
- Jugendrichter
- Jugendschöffen
- Mitarbeiter der Untersuchungs- und Strafanstalten
- Verteidiger
- Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe
- Sozialarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD)
- Dolmetscher
- Sachverständige
- Zeugen
- Zuhörer
- Medien
Die Zusammensetzung des Gerichts ist immer davon abhängig, wie schwer die Dir vorgeworfene Straftat ist. Ebenso ist die Anzahl der Richter in der Verhandlung immer von der Art des Gerichts abhängig.