Im Strafgesetz wird bei Straftaten unter anderem zwischen Vergehen und Verbrechen unterschieden.

Vergehen sind beispielsweise:
(Mindeststrafandrohung unter einem Jahr):

  • Diebstahl
  • Betrug/ Hehlerei
  • Schwarzfahren/Beförderungserschleichung
  • Sachbeschädigung
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Beleidigung
  • Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
  • Hausfriedensbruch (Vorsicht vor Ruinen!)

 

Verbrechen sind beispielsweise (Mindeststrafandrohung von oder über einem Jahr):

  • Raub
  • schwere/gefährliche Körperverletzung
  • Totschlag
  • Mord
  • Sexualdelikte

 


Bei all diesen Taten ist meistens schon der Versuch strafbar.

Das Strafgesetzbuch (StGB) ist das wichtigste und umfangreichste Gesetz, in dem steht, was als Straftat gilt und welche Strafe es dafür gibt.
Grundlage für alle erzieherischen Maßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende ist das Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz (SGB VIII - KJHG).

Du kannst dir diese Gesetze in der Bücherei ausleihen oder bei der Jugendgerichtshilfe einsehen.

Im Jugendstrafverfahren wirkt die Jugendgerichtshilfe auf der Grundlage des Jugendgerichtsgesetz (JGG) mit.
Darin werden noch mal drei Altersgruppen unterschieden:

Wenn du mehrere Straftaten in unterschiedlichen Altersstufen begangen hast (beispielsweise Diebstahl mit 20 Jahren, ein paar Tage/Wochen später ist dein 21. Geburtstag und du begehst danach wieder einen Diebstahl), muss das Gericht entscheiden, ob es in deinem Fall Jugendstrafrecht oder allgemeines (Erwachsenen-)Strafrecht anwendet.
Wenn das Schwergewicht bei den Straftaten liegt, die nach Jugendstrafrecht zu beurteilen wären, gilt einheitlich das Jugendstrafrecht. Genauso verhält es sich mit dem allgemeinen Strafrecht.
Voraussetzung ist allerdings, dass diese Straftaten gleichzeitig in einem Verfahren abgeurteilt werden. Wenn der Staatsanwalt also zwei getrennte Anklagen gegen dich erhebt und die beiden Verfahren nicht miteinander verbunden werden, gilt das Ebengesagte nicht mehr. Dann wirst du sowohl nach Jugendstrafrecht als auch nach dem allgemeinen Strafrecht bestraft.
Bedenke aber, dass Jugendstrafrecht nicht gleichzeitig bedeutet, dass es einfacher, weniger einschneidend oder für dich nicht so schlimm sein wird. Es ist kein Strafrecht „light“! Im Jugendstrafverfahren werden aber deine persönliche Entwicklung, deine derzeitige Situation und deine Probleme stärker berücksichtigt als in einem Strafverfahren gegen Erwachsene.
Es ist nicht in jedem Fall »Knast« angesagt, denn es gilt der Grundsatz »Erziehung vor Strafe«. Der Richter spricht dann häufig erzieherische Weisungen oder Auflagen aus.