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Im Strafgesetz wird bei Straftaten unter anderem zwischen Vergehen
und Verbrechen unterschieden.
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Vergehen
sind beispielsweise:
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Verbrechen sind beispielsweise (Mindeststrafandrohung von oder über einem Jahr):
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Bei all diesen Taten ist meistens schon der Versuch strafbar.
Das Strafgesetzbuch (StGB) ist das wichtigste und umfangreichste Gesetz, in dem steht, was als Straftat gilt und welche Strafe es dafür gibt.
Grundlage für alle erzieherischen Maßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende ist das Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz (SGB VIII - KJHG).
Du kannst dir diese Gesetze in der Bücherei ausleihen oder bei der Jugendgerichtshilfe einsehen.
Im Jugendstrafverfahren wirkt die Jugendgerichtshilfe auf der Grundlage des Jugendgerichtsgesetz (JGG) mit.
Darin werden noch mal drei Altersgruppen unterschieden:
Wenn du mehrere Straftaten in unterschiedlichen Altersstufen
begangen hast (beispielsweise Diebstahl mit 20 Jahren, ein paar
Tage/Wochen später ist dein 21. Geburtstag und du begehst danach
wieder einen Diebstahl), muss das Gericht entscheiden, ob es in deinem
Fall Jugendstrafrecht oder allgemeines (Erwachsenen-)Strafrecht
anwendet.
Wenn das Schwergewicht bei den Straftaten liegt, die nach
Jugendstrafrecht zu beurteilen wären, gilt einheitlich das
Jugendstrafrecht. Genauso verhält es sich mit dem allgemeinen
Strafrecht.
Voraussetzung ist allerdings, dass diese Straftaten gleichzeitig in
einem Verfahren abgeurteilt werden. Wenn der Staatsanwalt also zwei
getrennte Anklagen gegen dich erhebt und die beiden Verfahren nicht
miteinander verbunden werden, gilt das Ebengesagte nicht mehr. Dann
wirst du sowohl nach Jugendstrafrecht als auch nach dem allgemeinen
Strafrecht bestraft.
Bedenke aber, dass Jugendstrafrecht nicht gleichzeitig bedeutet, dass
es einfacher, weniger einschneidend oder für dich nicht so schlimm
sein wird. Es ist kein Strafrecht „light“! Im
Jugendstrafverfahren werden aber deine persönliche Entwicklung,
deine derzeitige Situation und deine Probleme stärker
berücksichtigt als in einem Strafverfahren gegen Erwachsene.
Es ist nicht in jedem Fall »Knast« angesagt, denn es gilt
der Grundsatz »Erziehung vor Strafe«. Der Richter spricht
dann häufig erzieherische Weisungen oder Auflagen aus.