Aufgrund ihrer Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob Sie:
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1.das
Verfahren
einstellt |
2.
eine Diversion durchführt |
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3.
einen Antrag auf
Haftbefehl erlässt |
4.
die Anklage erhebt |
Manchmal wirst Du vor der Einstellung des Verfahrens oder vor der Anklageerhebung
von der Staatsanwaltschaft zu einer Vernehmung / einem Gespräch geladen.