Aufgrund ihrer Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob Sie:

1.das Verfahren
einstellt
  2. eine Diversion
durchführt
 
 
3. einen Antrag auf
Haftbefehl erlässt
  4. die Anklage
erhebt

Manchmal wirst Du vor der Einstellung des Verfahrens oder vor der Anklageerhebung von der Staatsanwaltschaft zu einer Vernehmung / einem Gespräch geladen.