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Bundeszentralregister/Strafregister
Es gibt ein Bundeszentralregister (Strafregister), in das alle Verurteilungen eingetragen und nach einer bestimmten Zeit auch wieder gelöscht werden. Alle Verurteilungen zu Jugendstrafe werden in das Bundeszentralregister eingetragen. Andere jugendrichterliche Entscheidungen (z.B. Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel) werden im Erziehungsregister festgehalten.
Auskunft über diese Eintragungen erhalten die Jugendämter, die Strafgerichte und die Staatsanwaltschaft sowie die Justizvollzugsbehörden für Zwecke des Strafvollzuges – Schule und Betrieb also nicht!
Eintrag in das FührungszeugnisWenn du ein Führungszeugnis brauchst (z.B. für eine Bewerbung oder einen Führerschein), stehen darin Angaben aus dem Strafregister. Hier werden nur Verurteilungen zu Jugendstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt worden sind, aufgenommen.
Diese Eintragungen werden nach fünf bis zehn Jahren gelöscht. Über ihr Bestehen darf aber im Führungszeugnis schon nach drei bis fünf Jahren keine Auskunft mehr erteilt werden.
Wenn in deinem Führungszeugnis keine Eintragung steht, darfst du dich als nicht vorbestraft bezeichnen!
Eintragungen im Erziehungsregister werden mit deinem 24. Geburtstag gelöscht, wenn im Strafregister keine Verurteilungen mehr vermerkt sind.