Wenn du eine Straftat begangen hast und danach verurteilt wurdest, werden dir viele Fragen durch den Kopf gehen:

  • Wer erfährt jetzt von der Verhandlung und dem Urteil?
  • Wem muss ich sagen, dass ich einen Gerichtstermin hatte?
  • Bin ich jetzt vorbestraft?

Bundeszentralregister/Strafregister

Es gibt ein Bundeszentralregister (Strafregister), in das alle Verurteilungen eingetragen und nach einer bestimmten Zeit auch wieder gelöscht werden. Alle Verurteilungen zu Jugendstrafe werden in das Bundeszentralregister eingetragen. Andere jugendrichterliche Entscheidungen (z.B. Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel) werden im Erziehungsregister festgehalten.

Auskunft über diese Eintragungen erhalten die Jugendämter, die Strafgerichte und die Staatsanwaltschaft sowie die Justizvollzugsbehörden für Zwecke des Strafvollzuges – Schule und Betrieb also nicht!

Eintrag in das Führungszeugnis

Wenn du ein Führungszeugnis brauchst (z.B. für eine Bewerbung oder einen Führerschein), stehen darin Angaben aus dem Strafregister. Hier werden nur Verurteilungen zu Jugendstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt worden sind, aufgenommen.
Diese Eintragungen werden nach fünf bis zehn Jahren gelöscht. Über ihr Bestehen darf aber im Führungszeugnis schon nach drei bis fünf Jahren keine Auskunft mehr erteilt werden.
Wenn in deinem Führungszeugnis keine Eintragung steht, darfst du dich als nicht vorbestraft bezeichnen!
Eintragungen im Erziehungsregister werden mit deinem 24. Geburtstag gelöscht, wenn im Strafregister keine Verurteilungen mehr vermerkt sind.