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Weisungen
Weisungen werden auch Erziehungsmaßregeln genannt. Sie sollen deine Lebensführung regeln und dadurch deine Erziehung fördern und sichern. Der Richter erlässt solche Weisungen, um einer eventuell erneuten Straffälligkeit entgegen zu wirken. Du wirst nie Weisungen auferlegt bekommen, die nicht erforderlich oder gar unangemessen sind; vielmehr ist es aufgrund der lediglich beispielhaften Aufzählung in Paragraph 10 JGG möglich, bedarfsgerechte, individuelle Weisungen auszusprechen.
Hier eine Auswahl möglicher Weisungen (§ 10 JGG):
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Auflagen
Auflagen
Auflagen werden auch Zuchtmittel genannt. Sie sind tatbezogene Sühneleistungen und dienen der Ahndung der Tat. Das Verhängen von Auflagen soll dir das Unrecht der Tat eindringlich ins Bewusstsein bringen. Hier liegt der Unterschied zur Weisung, bei der es nur um deine Erziehung geht.
Auflagen sind begrenzt
Weisungen und Auflagen können nicht nur einzeln verhängt, sondern auch miteinander verbunden werden, d. h. wenn du beispielsweise vom Gericht eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden auferlegt bekommen hast, kann der Richter zusätzlich noch die Weisung aussprechen, dass du an einem sozialen Trainingskurs teilnehmen musst. Genauso können auch mehrere Weisungen und mehrere Auflagen jeweils miteinander verbunden werden. |
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Hilfe zur Erziehung
Hilfen zur Erziehung werden durch öffentliche und freie Träger
der Jugendhilfe angeboten. Z.B.:
- soziale Gruppenarbeit
- Betreuungshelfer
- Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen
- Sozialpädagogische Einzelbetreuung |
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Jugendgerichtshilfe mobil / Achtung Schule wir kommen!
JGH - Mobil ist ein Angebot, welches sich an Schüler ab der 7. Klasse (Förderschule, Mittelschule, Gymnasium, Berufsfachschulen sowie Hochschulen), Lehrer und Eltern richtet. Seit Bestehen der JGH Dresden hat es immer wieder eine gute Zusammenarbeit und einen wertvollen Austausch mit den genannten Schulformen gegeben, an dem wir auch weiterhin festhalten wollen.
Dieses Angebot zur Mitgestaltung von Unterrichtseinheiten und Projekttagen kann auf Anfrage der jeweiligen Schule in Anspruch
genommen werden. Die Koordinierung der Anfragen läuft über die zuständigen Mitarbeiter des Interventions- und Präventionsprojektes der JGH und der JGH selbst.Schwerpunkte dieser Präventionsarbeit sind:
- Information geben über die Arbeitsinhalte des Jugendamtes im Speziellen der Jugendgerichtshilfe
- Unterstützung bei akuten Konfliktsituationen im Schulalltag bieten
Als Partner der JGH bieten freie Träger der Jugendhilfe Informationen und Übungen zu Möglichkeiten der Konfliktschlichtung sowie der sozialen Gruppenarbeit an.
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Hilfe zur Erziehung
- Heimerziehung
- Sonstige betreute Wohnformen
Jugendarrest
Therapie
Jugendstrafe
- zur Bewährung
- Jugendstrafanstalt (Haft)
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Haftbetreuung und Haftnachbetreuung
Die flankierend-unterstützende Haftbetreuung und die verantwortliche Haftnachbetreuung als „Durchgängige resozialisierende Begleitung
Auch wenn du eine Jugendstrafe „abzusitzen“ hast, die Jugendgerichtshilfe bzw. dein zuständiger Jugendgerichtshelfer hält Kontakt zu dir und unterstützt dich.
Sei es bei der Vollzugsplanung, bei anstehenden „Fallkonferenzen“ im Vollzug oder bei bevorstehenden wichtigen grundsätzlichen Entscheidungen im Vollzug (z. B. vorzeitige Haftentlassung, offener Vollzug), dein Jugendgerichtshelfer bietet Hilfe und Unterstützung an, mischt sich ein.
Er kann die anstehende Haftnachbetreuung koordinieren und erforderliche Kontakte herstellen. Er ist auch bei Bedarf und entsprechend etwaiger Bewährungsauflagen (in Abstimmung mit der Bewährungshilfe), zunächst zeitlich befristet – vergleichbar einem Betreuungshelfer –, für dich da.
Dieses umfängliche Angebot der Landeshauptstadt Dresden ist eine außergewöhnliche Hilfeleistung, aber selbst oder gerade in dieser Situation, in der du Hilfe brauchst bzw. am nötigsten hast, sind wir für dich da.
Du bekommst eine faire Chance!
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