![]() |
|
Durch das Strafverfahren und die Hauptverhandlung entstehen Kosten, die unterschiedlich hoch sein können.
Es ist sogar möglich, das die Verfahrenskosten höher sind, als der Schaden selbst, der durch die Tat entstanden ist.
Zu den Verfahrenskosten zählen z. B.:
Verdienstausfall und Fahrgeld
von Zeugen,
die Kosten für ein Gutachten
(z.B. Kfz-Sachverständige, Gerichtsmediziner),
Gerichtsgebühren
auch Deine Ausgaben z. B. wenn
Du einen Verteidiger gewählt hast, gehören
dazu.
In jedem Fall hast Du Deine eigenen Fahrtkosten und Deinen Verdienstausfall
selbst zu bezahlen.
Wirst Du freigesprochen, übernimmt die Staatskasse sämtliche Verfahrenskosten.
In anderen Fällen entscheidet das Gericht im
Anschluss an das Urteil, wer die Kosten trägt.
Hierbei spielt eine große Rolle, ob Du eigenes Einkommen oder Vermögen
hast.
Bei Jugendlichen ist es oft so, dass auch bei einem Schuldspruch die Verfahrenskosten
von der Staatskasse übernommen werden. Es soll verhindert werden, dass
Du Dich auf lange Zeit verschuldest. Deine eigenen Ausgaben hast Du dann aber
trotzdem selbst zu tragen.