Die Inanspruchnahme der Jugendgerichtshilfe durch Dich ist immer kostenlos.

Durch das Strafverfahren und die Hauptverhandlung entstehen Kosten, die unterschiedlich hoch sein können.

Es ist sogar möglich, das die Verfahrenskosten höher sind, als der Schaden selbst, der durch die Tat entstanden ist.

Zu den Verfahrenskosten zählen z. B.:

Verdienstausfall und Fahrgeld von Zeugen,
die Kosten für ein Gutachten (z.B. Kfz-Sachverständige, Gerichtsmediziner),
Gerichtsgebühren
auch Deine Ausgaben z. B. wenn Du einen Verteidiger gewählt hast, gehören dazu.

In jedem Fall hast Du Deine eigenen Fahrtkosten und Deinen Verdienstausfall selbst zu bezahlen.
Wirst Du freigesprochen, übernimmt die Staatskasse sämtliche Verfahrenskosten.
In anderen Fällen entscheidet das Gericht im Anschluss an das Urteil, wer die Kosten trägt. Hierbei spielt eine große Rolle, ob Du eigenes Einkommen oder Vermögen hast.
Bei Jugendlichen ist es oft so, dass auch bei einem Schuldspruch die Verfahrenskosten von der Staatskasse übernommen werden. Es soll verhindert werden, dass Du Dich auf lange Zeit verschuldest. Deine eigenen Ausgaben hast Du dann aber trotzdem selbst zu tragen.