Die Sozialarbeiter des IPP sind in dieser Situation für Dich da und bieten
Dir nach der Polizeivernehmung Beratung und Unterstützung an.
Wenn Du mit uns sprichst, tust Du das freiwillig. Wir haben Schweigepflicht
gegenüber Privatpersonen, Ämtern und Behörden. Das heißt,
dass keine Informationen an die Polizei oder an die Staatsanwaltschaft weiter
gegeben werden, um deren Ermittlungsarbeit zu unterstützen. Außer,
Du gibst Dein Einverständnis dazu, dass die Staatsanwaltschaft bestimmte
Umstände noch wissen sollte, die Dich entlasten.
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Hinweis: Nach Abschluss der Ermittlungen übersendet die Polizei die Ermittlungsunterlagen der Staatsanwaltschaft und erstellt eine "polizeiliche Mitteilung" für die Jugendgerichtshilfe. |
Was kannst Du von uns erwarten?
Wir hören Dir zu – Deine Unsicherheit, Deine Ängste, Deinen
Frust und Deine Wünsche sind uns wichtig. Wir nehmen Dich ernst!
Wir sprechen mit Dir über die Straftat - Welche Motive und Hintergründe haben Dich zu diesem Handeln veranlasst? Bist Du bereit für Deine Tat Verantwortung zu übernehmen? Kannst du Dich in die Lage der Geschädigten versetzen? Welche Handlungsmöglichkeiten hast Du, wenn Du wieder in ähnlichen Situationen bist und Grenzen verletzt werden?
Wir zeigen Dir - welche Möglichkeiten Du hast, die Straftat und den dadurch
entstandenen Schaden oder Schmerz wieder gutzumachen oder wenigstens teilweise
wieder auszugleichen.
Das Jugendstrafrecht bietet Dir die Möglichkeit, dass Du bereits mit der
Wiedergutmachung beginnen kannst, bevor der Staatsanwalt eine Entscheidung getroffen
hat. Oft vergeht auch zwischen der Anzeige bei der Polizei und einer Reaktion
durch die Staatsanwaltschaft ein sehr langer Zeitraum. Du kannst diese Zeit
für eine sinnvolle Maßnahme zur Wiedergutmachung nutzen, vorrausgesetzt,
Du stehst zu Deiner Tat.
Solche Maßnahmen sind u.a..:
gemeinnützige
Arbeitsstunden,
eine
Entschuldigung beim Opfer,
eine Schadenswiedergutmachung,
eine außergerichtliche
Konfliktschlichtung (TOA),
ein
Sozialer Trainingskurs oder ein Verkehrstraining
u.v.a.
Wir nehmen z.B. zum Geschädigten Kontakt auf, prüfen ob der Schaden
abgearbeitet werden kann oder ob die Möglichkeit besteht, den entstandenen
Konflikt im Interesse beider Seiten außergerichtlich zu schlichten. Neben
unserer Beratung ist hierbei auch Deine Eigeninitiative gefragt.
Wenn Du Dich für eine oder mehrere Maßnahmen entschieden hast, teilen
wir das der Staatsanwaltschaft mit. Die Staatsanwaltschaft wird dann prüfen,
ob diese Maßnahmen ausreichen, um das Strafverfahren einzustellen, ob
weitere Maßnahmen durchzuführen sind oder ob Anklage erhoben wird.
Wenn Anklage erhoben wird, stellen wir den Kontakt zu Deinem Jugendgerichtshelfer
her und informieren ihn über die bereits eingeleiteten Maßnahmen.
Wir nehmen Kontakt auf – zum Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamtes und zu anderen spezialisierten Einrichtungen, z. B. zur Schuldnerberatung und Suchthilfe, wenn sich aus der Beratung ergibt, dass Du weiterführende Hilfe brauchst und auch selbst möchtest.
Wir vermitteln - zwischen Dir und Deinen Eltern oder einer Vertrauensperson
und begleiten Dich unter Umständen auch nach Hause.
Vielleicht brauchen auch Deine Eltern und/oder Betreuer einen Rat. Sie können
unser Beratungsangebot ebenfalls nutzen.
Wir unterstützen Dich - bei Problemen in der Schule, der Ausbildung, Arbeit usw. und zeigen Dir, wo Du fachkundige Beratung erhalten kannst.
Wir suchen mit Dir - nach beruflichen Möglichkeiten und helfen auch bei Bedarf auf der Suche nach sinnvollen Freizeitbeschäftigungen.
Wir beraten – auch Kinder, die eine Straftat begangen haben, ebenso deren Eltern.
Wie kannst Du mit uns Kontakt aufnehmen?
Meist erhältst Du über die Jugendsachbearbeiter der Polizei, bei
denen Du vernommen wurdest, das Angebot, Dich mit der Jugendgerichtshilfe –
dem IPP - in Verbindung zu setzen. Die Mitarbeiter der Polizei begleiten Dich
bis vor unsere Tür.
Solltest Du dieses Angebot nach der Vernehmung nicht erhalten, kannst Du auch
selbst darum bitten, dass wir informiert werden. Wir holen Dich dann ab oder
vereinbaren telefonisch einen kurzfristigen Termin.
Vielleicht hast Du auch durch Freunde oder andere Einrichtungen von unserem
Angebot erfahren. Dann gibt es die Möglichkeit, dass Du telefonisch mit
uns Kontakt aufnimmst.