Das Interventions- und Präventionsprojekt, kurz auch IPP genannt, befindet sich auf der Schießgasse 7 im Polizeigebäude, um unmittelbar nach der Polizeivernehmung oder dem „Erwischtwerden“ nach einer Straftat den Kontakt zwischen Dir und den Sozialarbeitern herzustellen. Als Teil der Dresdner Jugendgerichtshilfe ist es unsere Aufgabe, Kinder, Jugendliche und Heranwachsende bis 21 Jahre, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde zu beraten und zu betreuen.
Wenn Du als Beschuldigter oder als Zeuge in der Jugendabteilung der Polizei auf der Schießgasse oder im Polizeirevier vernommen wirst, fühlst Du Dich in dieser Situation bestimmt unsicher und überfordert. Oft geschehen mit Dir Dinge, die Du vielleicht nur aus dem Fernsehen oder aus Berichten von Freunden kennst, z. B. werden Fingerabdrücke genommen, Du wirst fotografiert, es wird eine Blutprobe entnommen und Dir werden viele Fragen gestellt.
Natürlich bewegt Dich auch, wie es weitergehen wird und welche Folgen die Straftat für Dich und Deine Zukunft hat. Meist ist deshalb auch der Frieden in Deiner Familie gefährdet.

Die Sozialarbeiter des IPP sind in dieser Situation für Dich da und bieten Dir nach der Polizeivernehmung Beratung und Unterstützung an.
Wenn Du mit uns sprichst, tust Du das freiwillig. Wir haben Schweigepflicht gegenüber Privatpersonen, Ämtern und Behörden. Das heißt, dass keine Informationen an die Polizei oder an die Staatsanwaltschaft weiter gegeben werden, um deren Ermittlungsarbeit zu unterstützen. Außer, Du gibst Dein Einverständnis dazu, dass die Staatsanwaltschaft bestimmte Umstände noch wissen sollte, die Dich entlasten.

Hinweis:
Während sich die Jugendgerichtshilfe ausschließlich um Jugendliche und Heranwachsende kümmert, betreut das IPP auch Kinder bis zu 14 Jahren.

Nach Abschluss der Ermittlungen übersendet die Polizei die Ermittlungsunterlagen der Staatsanwaltschaft und erstellt eine "polizeiliche Mitteilung" für die Jugendgerichtshilfe.


Was kannst Du von uns erwarten?


Wir hören Dir zu – Deine Unsicherheit, Deine Ängste, Deinen Frust und Deine Wünsche sind uns wichtig. Wir nehmen Dich ernst!

Wir sprechen mit Dir über die Straftat - Welche Motive und Hintergründe haben Dich zu diesem Handeln veranlasst? Bist Du bereit für Deine Tat Verantwortung zu übernehmen? Kannst du Dich in die Lage der Geschädigten versetzen? Welche Handlungsmöglichkeiten hast Du, wenn Du wieder in ähnlichen Situationen bist und Grenzen verletzt werden?

Wir zeigen Dir - welche Möglichkeiten Du hast, die Straftat und den dadurch entstandenen Schaden oder Schmerz wieder gutzumachen oder wenigstens teilweise
wieder auszugleichen.
Das Jugendstrafrecht bietet Dir die Möglichkeit, dass Du bereits mit der Wiedergutmachung beginnen kannst, bevor der Staatsanwalt eine Entscheidung getroffen hat. Oft vergeht auch zwischen der Anzeige bei der Polizei und einer Reaktion durch die Staatsanwaltschaft ein sehr langer Zeitraum. Du kannst diese Zeit für eine sinnvolle Maßnahme zur Wiedergutmachung nutzen, vorrausgesetzt, Du stehst zu Deiner Tat.

Solche Maßnahmen sind u.a..:
gemeinnützige Arbeitsstunden,
eine Entschuldigung beim Opfer,
eine Schadenswiedergutmachung,
eine außergerichtliche Konfliktschlichtung (TOA),
ein Sozialer Trainingskurs oder ein Verkehrstraining u.v.a.

Wir nehmen z.B. zum Geschädigten Kontakt auf, prüfen ob der Schaden abgearbeitet werden kann oder ob die Möglichkeit besteht, den entstandenen Konflikt im Interesse beider Seiten außergerichtlich zu schlichten. Neben unserer Beratung ist hierbei auch Deine Eigeninitiative gefragt.
Wenn Du Dich für eine oder mehrere Maßnahmen entschieden hast, teilen wir das der Staatsanwaltschaft mit. Die Staatsanwaltschaft wird dann prüfen, ob diese Maßnahmen ausreichen, um das Strafverfahren einzustellen, ob weitere Maßnahmen durchzuführen sind oder ob Anklage erhoben wird.
Wenn Anklage erhoben wird, stellen wir den Kontakt zu Deinem Jugendgerichtshelfer her und informieren ihn über die bereits eingeleiteten Maßnahmen.

Wir nehmen Kontakt auf – zum Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamtes und zu anderen spezialisierten Einrichtungen, z. B. zur Schuldnerberatung und Suchthilfe, wenn sich aus der Beratung ergibt, dass Du weiterführende Hilfe brauchst und auch selbst möchtest.

Wir vermitteln - zwischen Dir und Deinen Eltern oder einer Vertrauensperson und begleiten Dich unter Umständen auch nach Hause.
Vielleicht brauchen auch Deine Eltern und/oder Betreuer einen Rat. Sie können unser Beratungsangebot ebenfalls nutzen.

Wir unterstützen Dich - bei Problemen in der Schule, der Ausbildung, Arbeit usw. und zeigen Dir, wo Du fachkundige Beratung erhalten kannst.

Wir suchen mit Dir - nach beruflichen Möglichkeiten und helfen auch bei Bedarf auf der Suche nach sinnvollen Freizeitbeschäftigungen.

Wir beraten – auch Kinder, die eine Straftat begangen haben, ebenso deren Eltern.

Wie kannst Du mit uns Kontakt aufnehmen?

Meist erhältst Du über die Jugendsachbearbeiter der Polizei, bei denen Du vernommen wurdest, das Angebot, Dich mit der Jugendgerichtshilfe – dem IPP - in Verbindung zu setzen. Die Mitarbeiter der Polizei begleiten Dich bis vor unsere Tür.
Solltest Du dieses Angebot nach der Vernehmung nicht erhalten, kannst Du auch selbst darum bitten, dass wir informiert werden. Wir holen Dich dann ab oder vereinbaren telefonisch einen kurzfristigen Termin.
Vielleicht hast Du auch durch Freunde oder andere Einrichtungen von unserem Angebot erfahren. Dann gibt es die Möglichkeit, dass Du telefonisch mit uns Kontakt aufnimmst.