Die Hauptverhandlungen finden im Amtsgericht oder Landgericht statt. Andere
Gerichte sind für Verhandlungen von Jugendstraftaten nicht zuständig.
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Der Ablauf der Gerichtsverhandlung wird durch die Strafprozeßordnung (StPO) geregelt.
Vor dem Gerichtssaal wartest du entweder allein, mit deinem
Verteidiger (Anwalt) oder mit einem Jugendgerichtshelfer bis deine
Sache aufgerufen wird. Du überlegst dir noch einmal, was du sagen
willst, sprichst noch einmal mit der Jugendgerichtshilfe oder deinem
Verteidiger und versuchst, ganz ruhig zu bleiben. Bedenke jedoch, dass
die Jugendgerichtshilfe kein Strafverteidiger-Ersatz ist. Der Richter
soll sich in der Verhandlung ein „Bild“ von dir und der dir
vorgeworfenen Tat machen.
Wird der Termin aufgerufen, müssen alle Beteiligten dieser
Verhandlung in den Saal und der Richter stellt fest, wer anwesend ist.
Der Vorsitzende Richter leitet die Verhandlung und erteilt das Wort.
Die Zeugen werden dann wieder aus dem Saal geschickt und müssen
draußen warten bis sie einzeln zur Aussage in den Saal gerufen
werden.
Nachdem die Zeugen den Saal verlassen haben, fragt der Richter dich
nach deinen Personalien, die du angeben musst: Name, Alter, Beruf.
Wenn es um dein Einkommen geht, solltest du die Wahrheit sagen. Nenne
auch deine Schulden und sonstigen Zahlungsverpflichtungen, denn bei
einer Geldauflage hängt die Höhe des Betrages von deinem
Einkommen ab.
Sobald deine Personalien aufgenommen sind, erteilt der Vorsitzende
Richter das Wort an die Staatsanwaltschaft zum Vortragen der
vorgeworfenen Straftat. Wenn du etwas nicht verstanden hast, musst du
fragen. Rede ganz einfach wie immer und versuche nicht etwa, dich mit
dem »Juristendeutsch« zu probieren.
Nach dem Verlesen der Anklageschrift fragt dich der Richter, ob du zur Sache aussagen oder zur Tat Angaben machen willst.
Diese Entscheidung solltest du möglichst schon vor der Verhandlung
in aller Ruhe klären, denn deine eigene Erklärung zur
Anklageschrift bzw. zu der dir vorgeworfenen Tat ist für die
Entscheidung des Gerichts von wesentlicher Bedeutung.
Entscheidest du dich für eine Aussage, dann überlege genau,
wie du vor Gericht auftrittst - versuche nicht, das Gericht zu
provozieren.
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Als nächstes werden die Zeugen befragt.
Zeugen müssen zur Verhandlung kommen. Fehlt ein Zeuge
unentschuldigt, kann ein Ordnungsgeld gegen ihn verhängt werden.
Die Zeugen müssen auf alle Fragen wahrheitsgemäß
antworten. Darauf werden sie vom Richter hingewiesen, bevor die
Befragung beginnt. Wichtig! Auch du hast das Recht, Fragen an den Zeugen zu
stellen. Vor allem dann, wenn der Zeuge deiner Meinung nach etwas
vergessen oder falsch dargestellt hat. |
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Nachdem du und die Zeugen gehört worden sind, wird die Jugendgerichtshilfe
vom Gericht gebeten, über dich zu berichten. Das Gericht
erfährt etwas über deine persönlichen Verhältnisse,
deine Lebensumstände und deine Freizeitinteressen. Wir tragen
genau das vor, was wir in unseren Gesprächen gemeinsam erarbeitet
und vor der Verhandlung noch einmal durchgesprochen haben.
Nur das, was während dieser Beweisaufnahme vor Gericht gesagt wurde, kann für und gegen dich gewertet werden. |
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Nach Abschluss der Beweisaufnahme tritt die Staatsanwaltschaft erneut in Aktion und hält einen Schlussvortrag.
Sie beantragt eine Maßnahme und begründet dies
ausführlich mit den Tatsachen, die in der Verhandlung ermittelt
worden sind. Falls sie zu der Überzeugung gekommen ist, dass dein
Verhalten nicht schwerwiegend strafbar war, kann sie auch mit der
Einstellung des Verfahrens einverstanden sein.
Wenn du einen Verteidiger hast, hält dieser jetzt sein Plädoyer, seinen Schlussvortrag.
Danach kommt dein Schlusswort. Du musst wissen, dass der Angeklagte immer das letzte Wort
hat. Du kannst noch einmal all das sagen, was für dich spricht.
Oder auch, dass du deine Fehler eingesehen hast und dich entschuldigen
willst.
Nachdem nun alle zu Wort gekommen sind, zieht sich das Gericht zur Beratung zurück. Es will in Ruhe über das in der Verhandlung Gesagte nachdenken, um dann zu einer Entscheidung zu kommen.
Der Verteidiger bespricht mit dir den Verlauf und dein Verhalten
bei der Gerichtsverhandlung. Er ist verpflichtet, alles was du ihm
erzählst, vertraulich zu behandeln und nur mit deinem
Einverständnis der Staatsanwaltschaft und dem Gericht mitzuteilen.
Ein seriöser Verteidiger wird dir nie garantieren, dass du
freigesprochen wirst oder aber eine ganz besonders milde Strafe
erhältst.
Auf der Suche nach einem Anwalt solltest du dich zunächst erkundigen, welcher sich mit dem Jugendstrafrecht auskennt.
Einen Verteidiger zu nehmen, ist auch eine Frage des Geldes. Viele
Anwälte fordern schon eine Anzahlung, wenn du das erste Mal ins
Büro kommst. Wenn das Verfahren gelaufen ist, können die
Kosten des Verteidigers schmerzhafter sein als das Urteil des Richters.
In einigen Fällen erhält man auch eine Pflichtverteidigung,
z. B. bei Straftaten, die als Verbrechen angeklagt werden oder wenn der
Beschuldigte länger als drei Monate in Untersuchungshaft ist. Auch
in diesen Fällen kann man sich den Anwalt selbst aussuchen, der
dann später auf Antrag als Pflichtverteidiger bestellt werden kann.
In allen anderen Fällen solltest du mit Freunden oder Eltern überlegen, ob ein Anwalt sinnvoll ist.
Entscheidest du dich für einen Verteidiger, ist es für
Beratungen mit ihm sehr vorteilhaft, wenn du deine schriftlichen
Unterlagen mitnimmst.
Die Hauptverhandlungen finden im Amtsgericht (weniger als vier Jahre
Freiheitsstrafe) oder Landgericht (mehr als vier Jahre Freiheitsstrafe,
Verbrechen) statt. Andere Gerichte sind für Verhandlungen von
Jugendstraftaten nicht zuständig.
Folgende Arten von Gerichten sind möglich:
Wenn zu erwarten ist, dass auf die dir vorgeworfene Straftat ein Urteil verhängt wird und Weisungen, Auflagen, Arrest oder eine Jugendstrafe höchstens bis zu einem Jahr ausgesprochen werden (siehe Maßnahmen), dann ist das Jugendgericht zuständig. Der Jugendrichter entscheidet hier allein.
JugendschöffengerichtHast du eine Straftat begangen, für die das Jugendgericht nicht
mehr und die Jugendkammer noch nicht zuständig ist, dann wird
deine Straftat vor dem Jugendschöffengericht verhandelt.
Neben dem Richter nehmen dann jeweils rechts und links von ihm ein Mann
und eine Frau (ohne Robe) als Jugendschöffen Platz. Sie sind keine
Berufsrichter, sondern gewählte Bürger, die bei der
Urteilsfindung mitwirken. Sie entscheiden gleichberechtigt mit dem
Richter über das Urteil.
Vor diesem Gericht werden schwere Verbrechen verhandelt. Hier
entscheiden drei Berufsrichter und zwei Schöffen über deine
Straftat.
Warst du mit dem Urteil des Jugendrichters oder des
Jugendschöffengerichtes nicht einverstanden und hast Berufung
eingelegt, findet diese Berufungsverhandlung auch vor der Jugendkammer
statt. Dann aber in der Besetzung eines Berufsrichters und zweier
Jugendschöffen.
Die Verhandlungen gegen Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) sind in der
Regel nicht öffentlich. Das bedeutet, sie finden unter Ausschluss
der Öffentlichkeit (Publikum), auch unter Ausschluss deiner
Freunde, statt. Deine Eltern können und sollen aber an der
Verhandlung teilnehmen.
Werden Verhandlungen gegen Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre)
geführt, wird das Publikum nicht mehr ausgeschlossen. Sie sind
dann öffentlich.
Du hast jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Ausnahme von dieser Regelung zu stellen.
Anwesende
Die Zusammensetzung des Gerichts ist immer davon abhängig, wie schwer die dir vorgeworfene Straftat ist. Ebenso ist die Anzahl der Richter in der Verhandlung immer von der Art des Gerichts abhängig.
Anwesende bei der VerhandlungBei einer Jugendgerichtsverhandlung sind anwesend bzw. können anwesend sein: