Die Hauptverhandlungen finden im Amtsgericht oder Landgericht statt. Andere Gerichte sind für Verhandlungen von Jugendstraftaten nicht zuständig.

Geh zum Termin!
Es ist als Angeklagter Deine Pflicht vor Gericht zum Termin zu erscheinen. Gehst Du nicht, kann es Dir passieren, dass Du zu einem neuen Termin von der Polizei geholt wirst.
Sei pünktlich!
Falls Du es nicht pünktlich zum Gericht schaffen kannst bzw. schaffst, rufe auf jeden Fall beim Gericht an! Die Telefonnummer steht auf der Ladung zum Termin. Schicke dem Gericht im Krankheitsfall ein ärztliches Attest.
Wichtig: Bei allen Schreiben bitte nie das Aktenzeichen vergessen.
Kein Alkohol und keine Drogen!
Bedenke! Zu einer guten Verhandlung gehört auch ein klarer Kopf!

Der Ablauf der Gerichtsverhandlung wird durch die Strafprozeßordnung (StPO) geregelt.

Vor dem Gerichtssaal wartest du entweder allein, mit deinem Verteidiger (Anwalt) oder mit einem Jugendgerichtshelfer bis deine Sache aufgerufen wird. Du überlegst dir noch einmal, was du sagen willst, sprichst noch einmal mit der Jugendgerichtshilfe oder deinem Verteidiger und versuchst, ganz ruhig zu bleiben. Bedenke jedoch, dass die Jugendgerichtshilfe kein Strafverteidiger-Ersatz ist. Der Richter soll sich in der Verhandlung ein „Bild“ von dir und der dir vorgeworfenen Tat machen.

Wird der Termin aufgerufen, müssen alle Beteiligten dieser Verhandlung in den Saal und der Richter stellt fest, wer anwesend ist. Der Vorsitzende Richter leitet die Verhandlung und erteilt das Wort.
Die Zeugen werden dann wieder aus dem Saal geschickt und müssen draußen warten bis sie einzeln zur Aussage in den Saal gerufen werden.

Nachdem die Zeugen den Saal verlassen haben, fragt der Richter dich nach deinen Personalien, die du angeben musst: Name, Alter, Beruf.
Wenn es um dein Einkommen geht, solltest du die Wahrheit sagen. Nenne auch deine Schulden und sonstigen Zahlungsverpflichtungen, denn bei einer Geldauflage hängt die Höhe des Betrages von deinem Einkommen ab.

Sobald deine Personalien aufgenommen sind, erteilt der Vorsitzende Richter das Wort an die Staatsanwaltschaft zum Vortragen der vorgeworfenen Straftat. Wenn du etwas nicht verstanden hast, musst du fragen. Rede ganz einfach wie immer und versuche nicht etwa, dich mit dem »Juristendeutsch« zu probieren.
Nach dem Verlesen der Anklageschrift fragt dich der Richter, ob du zur Sache aussagen oder zur Tat Angaben machen willst.
Diese Entscheidung solltest du möglichst schon vor der Verhandlung in aller Ruhe klären, denn deine eigene Erklärung zur Anklageschrift bzw. zu der dir vorgeworfenen Tat ist für die Entscheidung des Gerichts von wesentlicher Bedeutung.
Entscheidest du dich für eine Aussage, dann überlege genau, wie du vor Gericht auftrittst - versuche nicht, das Gericht zu provozieren.

Als nächstes werden die Zeugen befragt. Zeugen müssen zur Verhandlung kommen. Fehlt ein Zeuge unentschuldigt, kann ein Ordnungsgeld gegen ihn verhängt werden. Die Zeugen müssen auf alle Fragen wahrheitsgemäß antworten. Darauf werden sie vom Richter hingewiesen, bevor die Befragung beginnt.
Eine falsche Zeugenaussage ist strafbar. Zeugen können auch vereidigt werden, d.h. sie müssen schwören, dass sie die Wahrheit gesagt haben.

Wichtig!
Ist ein Zeuge mit dir verwandt, verschwägert oder verlobt (auch danach fragt der Richter), muss er nicht zur Sache aussagen.

Auch du hast das Recht, Fragen an den Zeugen zu stellen. Vor allem dann, wenn der Zeuge deiner Meinung nach etwas vergessen oder falsch dargestellt hat.
Du kannst das Gericht außerdem bitten, weitere Zeugen zu hören, die zu den gegen dich erhobenen Vorwürfen etwas sagen können.


Nachdem du und die Zeugen gehört worden sind, wird die Jugendgerichtshilfe vom Gericht gebeten, über dich zu berichten. Das Gericht erfährt etwas über deine persönlichen Verhältnisse, deine Lebensumstände und deine Freizeitinteressen. Wir tragen genau das vor, was wir in unseren Gesprächen gemeinsam erarbeitet und vor der Verhandlung noch einmal durchgesprochen haben.
Das Gericht möchte dies ganz genau wissen - aber vor allem, ob du Probleme hast und welche Möglichkeiten du und die Jugendgerichtshilfe sehen, diese zu lösen. Denn es soll herausgefunden werden, ob die Straftat, die dir vorgeworfen wird, mit deinem Problem etwas zu tun hat. Das kann dann Auswirkungen auf das Urteil haben.
Wenn du meinst, dass dein Lebenslauf falsch oder unvollständig wiedergegeben wurde, solltest du das richtig stellen.

Der ganze Vorgang wird Beweisaufnahme genannt.

Nur das, was während dieser Beweisaufnahme vor Gericht gesagt wurde, kann für und gegen dich gewertet werden.

Nach Abschluss der Beweisaufnahme tritt die Staatsanwaltschaft erneut in Aktion und hält einen Schlussvortrag. Sie beantragt eine Maßnahme und begründet dies ausführlich mit den Tatsachen, die in der Verhandlung ermittelt worden sind. Falls sie zu der Überzeugung gekommen ist, dass dein Verhalten nicht schwerwiegend strafbar war, kann sie auch mit der Einstellung des Verfahrens einverstanden sein.
Wenn du einen Verteidiger hast, hält dieser jetzt sein Plädoyer, seinen Schlussvortrag.

Danach kommt dein Schlusswort. Du musst wissen, dass der Angeklagte immer das letzte Wort hat. Du kannst noch einmal all das sagen, was für dich spricht. Oder auch, dass du deine Fehler eingesehen hast und dich entschuldigen willst.
Nachdem nun alle zu Wort gekommen sind, zieht sich das Gericht zur Beratung zurück. Es will in Ruhe über das in der Verhandlung Gesagte nachdenken, um dann zu einer Entscheidung zu kommen.

Verteidiger nehmen?

Der Verteidiger bespricht mit dir den Verlauf und dein Verhalten bei der Gerichtsverhandlung. Er ist verpflichtet, alles was du ihm erzählst, vertraulich zu behandeln und nur mit deinem Einverständnis der Staatsanwaltschaft und dem Gericht mitzuteilen.
Ein seriöser Verteidiger wird dir nie garantieren, dass du freigesprochen wirst oder aber eine ganz besonders milde Strafe erhältst.
Auf der Suche nach einem Anwalt solltest du dich zunächst erkundigen, welcher sich mit dem Jugendstrafrecht auskennt.
Einen Verteidiger zu nehmen, ist auch eine Frage des Geldes. Viele Anwälte fordern schon eine Anzahlung, wenn du das erste Mal ins Büro kommst. Wenn das Verfahren gelaufen ist, können die Kosten des Verteidigers schmerzhafter sein als das Urteil des Richters.

In einigen Fällen erhält man auch eine Pflichtverteidigung, z. B. bei Straftaten, die als Verbrechen angeklagt werden oder wenn der Beschuldigte länger als drei Monate in Untersuchungshaft ist. Auch in diesen Fällen kann man sich den Anwalt selbst aussuchen, der dann später auf Antrag als Pflichtverteidiger bestellt werden kann.
In allen anderen Fällen solltest du mit Freunden oder Eltern überlegen, ob ein Anwalt sinnvoll ist.
Entscheidest du dich für einen Verteidiger, ist es für Beratungen mit ihm sehr vorteilhaft, wenn du deine schriftlichen Unterlagen mitnimmst.

Wo findet die Verhandlung statt?

Die Hauptverhandlungen finden im Amtsgericht (weniger als vier Jahre Freiheitsstrafe) oder Landgericht (mehr als vier Jahre Freiheitsstrafe, Verbrechen) statt. Andere Gerichte sind für Verhandlungen von Jugendstraftaten nicht zuständig.
Folgende Arten von Gerichten sind möglich:

Jugendgericht

Wenn zu erwarten ist, dass auf die dir vorgeworfene Straftat ein Urteil verhängt wird und Weisungen, Auflagen, Arrest oder eine Jugendstrafe höchstens bis zu einem Jahr ausgesprochen werden (siehe Maßnahmen), dann ist das Jugendgericht zuständig. Der Jugendrichter entscheidet hier allein.

Jugendschöffengericht

Hast du eine Straftat begangen, für die das Jugendgericht nicht mehr und die Jugendkammer noch nicht zuständig ist, dann wird deine Straftat vor dem Jugendschöffengericht verhandelt.
Neben dem Richter nehmen dann jeweils rechts und links von ihm ein Mann und eine Frau (ohne Robe) als Jugendschöffen Platz. Sie sind keine Berufsrichter, sondern gewählte Bürger, die bei der Urteilsfindung mitwirken. Sie entscheiden gleichberechtigt mit dem Richter über das Urteil.

Jugendkammer

Vor diesem Gericht werden schwere Verbrechen verhandelt. Hier entscheiden drei Berufsrichter und zwei Schöffen über deine Straftat.
Warst du mit dem Urteil des Jugendrichters oder des Jugendschöffengerichtes nicht einverstanden und hast Berufung eingelegt, findet diese Berufungsverhandlung auch vor der Jugendkammer statt. Dann aber in der Besetzung eines Berufsrichters und zweier Jugendschöffen.
Die Verhandlungen gegen Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) sind in der Regel nicht öffentlich. Das bedeutet, sie finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit (Publikum), auch unter Ausschluss deiner Freunde, statt. Deine Eltern können und sollen aber an der Verhandlung teilnehmen.
Werden Verhandlungen gegen Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre) geführt, wird das Publikum nicht mehr ausgeschlossen. Sie sind dann öffentlich.
Du hast jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Ausnahme von dieser Regelung zu stellen.

Anwesende

Die Zusammensetzung des Gerichts ist immer davon abhängig, wie schwer die dir vorgeworfene Straftat ist. Ebenso ist die Anzahl der Richter in der Verhandlung immer von der Art des Gerichts abhängig.

Anwesende bei der Verhandlung

Bei einer Jugendgerichtsverhandlung sind anwesend bzw. können anwesend sein:

Die Zusammensetzung des Gerichts ist immer davon abhängig, wie schwer die Dir vorgeworfene Straftat ist. Ebenso ist die Anzahl der Richter in der Verhandlung immer von der Art des Gerichts abhängig.