Anders als beim Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) geht es hier darum, den Schaden, den du verursacht hast, durch eigene Arbeitsleistung wieder gut zu machen.

Als Beispiel sei hier die Graffiti-Sprüherei genannt. Es gibt zwei Möglichkeiten der Schadenswiedergutmachung:

  • Du bezahlst die Kosten für die Entfernung.

    oder

  • Du entfernst die Sprüherei selbst und bekommst die dazu benötigten Gerätschaften zur Verfügung gestellt. Die Möglichkeit der Schadenswiedergutmachung bietet dir bereits das IPP (Interventions- und Präventionsprojekt) an.

 

Die Möglichkeit der Schadenswiedergutmachung bietet Dir bereits das IPP (Interventions- und Präventionsprojekt) an.