Dresdner Gesprächskreis

"Jugendhilfe und Justiz"

Der „Dresdner Gesprächskreis Jugendhilfe und Justiz“ wurde durch das Jugendamt der Landeshauptstadt Dresden initiiert und hat sich zu einer Gesprächsplattform für alle am Jugendstrafverfahren beteiligten Berufsgruppen etabliert. Er ermöglicht - jenseits des alltäglichen Rollenverständnisses - einen interdisziplinären Fachaustausch über grundsätzliche, die Jugendstrafrechtspflege betreffenden Aufgaben, Problem- und Fragestellungen.

Es ist der Anspruch des „Dresdner Gesprächskreises Jugendhilfe und Justiz“ Antworten auf die aktuellen Fragen und Probleme zu finden, Orientierung zu geben, Forderungen und Festlegungen zu formulieren sowie praktische „alltagstaugliche“ Verfahrensempfehlungen und Lösungsansätze zu entwickeln.

Die Partner:

  • die Landeshauptstadt Dresden, vertreten durch das Jugendamt
  • die Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung
  • das Landgericht Dresden
  • das Amtsgericht Dresden
  • die Staatsanwaltschaft Dresden, vertreten durch die Jugendstaatsanwaltschaft
  • die Bewährungshilfe (Sozialer Dienst der Justiz)
  • die Strafverteidiger Vereinigung Sachsen, Sachsen-Anhalt
  • in der Jugendstrafrechtspflege tätige Träger der freien Jugendhilfe
  • die Deutsche Vereinigung Jugendhilfe und Justiz (DVJJ), Landesgruppe Sachsen e. V.

Als fachliche, ressortübergreifende und interdisziplinäre Kooperation hat sich Der „Dresdner Gesprächskreis Jugendhilfe und Justiz“ zu einer festen Institution in der sächsischen Jugendstrafrechtspflege etabliert.

Informationen, Protokolle und Dokumentationen zu den Tagungen des Gesprächskreises:

Gesprächskreis und Thema Downloads
„1. Dresdner Gesprächskreis Jugendhilfe und Justiz“ am 20.02.2004
Thema: „Schädliche Neigungen – Was ist das? Voraussetzung, Wirkung und Einflussnahme“
 
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„2. Dresdner Gesprächskreis Jugendhilfe und Justiz“ am 10.12.2004
Thema: „Vorgesehene Reformen des Jugendstrafrechts“
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„3. Dresdner Gesprächskreis Jugendhilfe und Justiz“ im März 2005:
Ausstellung im Lichthof des Rathauses zum Thema: „Jugendhilfe und Justiz, Stationen junger Straffälliger“
„4. Dresdner Gesprächskreis Jugendhilfe und Justiz“ am 02.12.2005
Thema: „Opferschutz und Opferrechte“
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„5. Dresdner Gesprächskreis Jugendhilfe und Justiz“ am 16.06.2006
Thema: „Steuerungsverantwortung des Jugendamtes – § 36a SGB VIII – und eventuelle Auswirkungen auf das Jugendstrafverfahren“
„6. Dresdner Gesprächskreis Jugendhilfe und Justiz“ am 01.12.2006
Thema: „Der Umgang mit jugendlichen bzw. heranwachsenden Sexualstraftätern“
„7. Dresdner Gesprächskreis Jugendhilfe und Justiz“ am 27.04.2007
Thema: „10 Jahre Interventions- und Präventionsprojekt Dresden (IPP) – eine Kooperation von Jugendamt und Polizeidirektion Dresden. Vorstellung der Evaluationsergebnisse durch die TU Dresden“
"8. Gesprächskreis Jugendhilfe und Justiz" am 07.12.2007
Thema: „Der sächsische Jugendstrafvollzug zwischen Möglichkeiten, Anspruch und Wirklichkeit“
"9. Gesprächskreis Jugendhilfe und Justiz" am 16.04.2008
Thema: "Die neue Lust am Strafen"
"10. Gesprächskreis Jugendhilfe und Justiz" am 05.12.2008
Thema: "Erziehungsmaßregel Arbeitsleistung - gemein, nützlich oder gemeinnützig!?"
"11. Gesprächskreis Jugendhilfe und Justiz" am 25.05.2009
"12. Gesprächskreis Jugendhilfe und Justiz" am 04.12.2009
Thema: "Im Dschungel des Datenschutzes - ich bin ein Sozialarbeiter, holt mich hier raus! Verfahrensregeln und verfahrensrechtlicher Umgang mit Informationen/ Sozialdaten im Jugendstrafverfahren"
(Akteure zwischen Schweigepflicht, Zeugnisverweigerung, Aussageverweigerung, Aussagegenehmigung und Aktenführung)
  • Rainer Mollik, Sachgebietsleiter der JGH Dresden: "Worum es geht ..."
  • Thomas Mörsberger, Vorsitzender des Deutschen Institutes für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. in Heidelberg, Kommentator u. a. der datenschutzrechtlichen Regelungen der §§ 61 ff. SGB VIII des SGB VIII – Kommentars von Prof. Dr. Reinhard Wiesner: Jugendhilfe zwischen „Vertrauensarbeit“ und „Informationspflicht“.
    • Aussagegenehmigung/Zeugnisverweigerung und Schweigepflicht
    • Informationsbeziehungen zwischen den Akteuren der Jugendhilfe (Jugendgerichtshilfe, Soziale Dienste und Beratungsstellen, Träger der freien Jugendhilfe)  
    • Aktenführung/Dokumentation
  • Christian Avenarius, Oberstaatsanwalt, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft und Leiter der Jugendabteilung der Staatsanwaltschaft Dresden: Informations- und Wissenstransfer bei der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsarbeit 
    • Erwartungen, Notwendigkeiten und Grenzen
    • Möglichkeiten des Informationsaustausches zwischen den beteiligten Institutionen im Jugendstrafverfahren aus Sicht der Justiz
  • Thomas Mauersberger, Referent beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten (2006 -2008 tätig beim Bundesministerium des Inneren): Der Datenschutz in der praktischen Umsetzung. Informationswege im Dschungel möglicher Hürden und Schranken.
  • Ralf Vollmer, Sachgebietsleiter – Grundsatzangelegenheiten  des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales – Landesjugendamt, Rechtsassessor und Geschäftsführer des Unterausschusses 1 des Landesjugendhilfeausschusses: Die Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben
    • in der praktischen Arbeit
    • im Umgang mit den anderen prozessbeteiligten Professionen