
Strafgesetzbuch (StGB)
Das StGB regelt, was eine Straftat ist und welche Handlungen verboten sind, egal ob sie von Jugendlichen, jungen Heranwachsenden oder Erwachsenen begangen worden sind. Im StGB ist also nachzulesen, was alles verboten ist und deshalb bestraft werden kann, wie z. B. Diebstahl (§ 242 StGB), Körperverletzung (§ 223 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 StGB) oder Hausfriedensbruch (§ 123 StGB). Es legt auch fest, wie die Taten bestraft werden; für junge Menschen von 14 bis 17 Jahren gilt hierbei nicht das StGB, sondern das Jugendgerichtsgesetz; für Heranwachsende von 18 bis 20 Jahren gilt das Jugendgerichtsgesetz nur unter bestimmten Voraussetzungen. Kinder (unter 14 Jahre) können infolge der fehlenden Strafmündigkeit nicht bestraft werden; erzieherische Defizite können aber durch Angebote der Jugendhilfe ausgeglichen werden.
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Eine Ordnungswidrigkeit ist eine Gesetzesübertretung, für die das Gesetz als Ahndung nur ein Bußgeld vorsieht. Welche Handlungen ordnungswidrig sind, ergibt sich nur teilweise aus dem OWiG. Die allermeisten Ordnungswidrigkeiten sind in Spezialgesetzen zu bestimmten Lebensbereichen geregelt. Die weitaus bedeutendste Gruppe von Ordnungswidrigkeiten ergibt sich aus der Straßenverkehrsordnung.
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Nach der Straßenverkehrsordnung werden die Regeln für sämtliche Teilnehmer am Straßenverkehr klassifiziert. Leitgedanke ist das gegenseitige Rücksichtnahmegebot. Die wichtigsten Regelungen sind die Geschwindigkeitsbegrenzung, das Überholen und die Vorfahrt. Aber auch die Grundvoraussetzung für das Führen eines Pkws (Führerschein) und die Teilnahme am Straßenverkehr ohne Drogen- und Suchtmittel (Alkohol, Betäubungsmittel usw.) sind zu beachten.
Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Das JGG gilt, wenn ein Jugendlicher oder Heranwachsender eine Tat begangen hat, die nach dem StGB oder anderen Gesetzen (z.B. dem Betäubungsmittelgesetz) verboten ist.
Im JGG wird geregelt, welche Folgen die Verfehlungen junger Menschen haben. Dabei soll das Prinzip »Erziehung vor Strafe« gelten.
Jugendrichter können Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel oder die Jugendstrafe verhängen. Das JGG legt auch fest, wie das Jugendgerichtsverfahren auszusehen hat und welche besonderen Rechte der Staatsanwaltschaft zukommen. Zum Beispiel dürfen nur spezielle Jugendgerichte gegen junge Menschen verhandeln. Nach Paragraph 38 JGG muss das Jugendamt (und hier die Jugendgerichtshilfe) in allen Verfahren die erzieherischen Gesichtspunkte zur Geltung bringen. Und schließlich regeln die Paragraphen 105,107 und 108 JGG, dass gegen Heranwachsende (18 - 20 Jahre) vor Jugendgerichten verhandelt wird und die Maßnahmen des JGG unter bestimmten Voraussetzungen Anwendung finden können.
Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Das BtMG legt allgemein fest, was Betäubungsmittel (Drogen) sind und dass mit ihnen nur bestimmte Personen und Institutionen umgehen dürfen. Es stellt unter anderem den Anbau, die Herstellung, den Handel, den Erwerb und den Besitz von Drogen für diejenigen unter Strafe, die dazu vom Staat nicht die Erlaubnis haben (erlaubt ist es z.B. Ärzten oder Apothekern). Bei Jugendlichen, und unter Umständen auch bei Heranwachsenden, gilt für die Strafen bzw. Maßnahmen das JGG.
Strafprozessordnung (StPO)
Die StPO legt die Regeln für die Durchführung des Gerichtsverfahrens fest und beinhaltet Verfahrensgrundsätze. Sie bestimmt, dass für die Erhebung der öffentlichen Klage (in Form der Anklageschrift) der Staatsanwalt zuständig ist.
Sie macht Vorschriften für die Gestaltung der Hauptverhandlung und legt fest, wie das Berufungs- und Revisionsverfahren auszusehen hat. In der StPO sind auch die Voraussetzungen für Untersuchungshaft, die Haftgründe und das gesamte Untersuchungshaftverfahren geregelt. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, kannst du auch gegen deinen Willen durch Polizeibedienstete zur Polizeiwache – gegebenenfalls auch unter „Gewaltanwendung“ – gebracht werden, um dort z. B. deine Personalien festzustellen, Blutproben zu entnehmen oder dich gegebenenfalls auch festzuhalten (polizeiliche Vorführung).
Für Jugendliche und unter Umständen auch für Heranwachsende gelten zusätzlich die Vorschriften des JGG (insbesondere die Paragraphen 71 und 72 JGG).
Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)/Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
Das KJHG (SGB VIII) regelt die Aufgaben der Jugendhilfe. Die Jugendhilfe umfasst Leistungen und andere Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien. Sie sollen junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und die Eltern beraten und unterstützen (Paragraph 1).
Jugendhilfliche Leistungen und Angebote werden vorrangig von Jugendämtern und freien Trägern der Jugendhilfe (Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Vereine) erbracht. Unter Kinder- und Jugendhilfe wird beispielsweise die Betreuung in Kindertagesstätten, die offene Jugendarbeit, Familienbildung, Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, Heimunterbringung, Pflegekinderhilfe, Jugendberufshilfe, Adoptionsvermittlung und Jugendgerichtshilfe verstanden.
Die Angebote der Jugendhilfe richten sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis zum 27. Lebensjahr.
Über Paragraph 52 SGB VIII sind wir verpflichtet, nach Maßgabe des Paragraphen 38 JGG am Jugendgerichtsverfahren mitzuwirken.
Nützliches zum Nachschlagen
F.H. Weyel: Hilfe statt Knast? Jugend vor Kriminalität schützen. Verlag C. H. Beck, München, 1. Aufl. 1999, S. 189 ff.
Sigrun von Hasseln: Jugendrechtsberater, Nomos-Verlag, München, 2002