Wenn du über ein geregeltes Einkommen verfügst, kann das Gericht auch entscheiden, dass du einen bestimmten Betrag an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen sollst.
Darum wird während der Verhandlung auch nach deinem Einkommen gefragt. Dann solltest du ehrlich antworten und auch nichts verschweigen, insbesondere wenn du Schulden hast.
Die Höhe dieses Betrages richtet sich nach der Schwere deiner Tat und nach deinem Einkommen. Wenn du eine Geldauflage bekommst, wird das Gericht wahrscheinlich einen Betrag festlegen, der für dich zwar spürbar, aber nicht unverhältnismäßig ist.
Wenn du das Geld nicht auf einmal hast, kannst du auch Ratenzahlung vereinbaren. Wie, in welchen Abständen und welchen Betrag du zahlst, solltest du im Vorfeld genau absprechen, damit keine Unklarheiten entstehen.
Den Geldbetrag und auch die Raten solltest du pünktlich zahlen, denn hier droht ein Ungehorsamsarrest von bis zu vier Wochen, wenn du deinen Verpflichtungen nicht nachkommst.
Die Kopie des Nachweises über die Zahlung (Kontoauszug, abgestempelter Einzahlbeleg, Quittung etc.) gibst du in der JGH, Königsbrücker Straße 8, ab oder schickst ihn uns per Post zu. Wir leiten ihn an den zuständigen Richter weiter. Du bist verpflichtet, einen solchen Nachweis zu erbringen.
Wenn du nicht mehr zahlen kannst (evtl. weil du deine Arbeit/Ausbildungsstelle plötzlich verloren hast), darfst du nicht einfach die Zahlung einstellen und hoffen, dass nichts passiert.
Stattdessen musst du dich um eine Lösung kümmern! Komm' zu uns in die Jugendgerichtshilfe - wir beraten dann gemeinsam, wie es weitergehen soll.
Es ist z. B. möglich, niedrigere Raten zu vereinbaren oder die Geldauflage in Arbeitsstunden umzuwandeln.
Die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages hat nichts mit „freikaufen“ zu tun.