Du hast eine Straftat begangen und bist dabei erwischt worden oder du hast dich selbst gemeldet?

Akteure im Ermittlungsverfahren:

Die Polizei

Wenn eine Anzeige vorliegt oder die Polizei in sonstiger Weise Kenntnis von deinem strafbaren Verhalten bekommen hat, wird in der Regel durch die Polizei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Polizei ermittelt als "Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft".
Ist keine Festnahme vorausgegangen, so erhältst du von der Polizei eine Vorladung zur Vernehmung. Vor Beginn der Vernehmung wird dir erklärt, welche Tat dir vorgeworfen wird und welche Strafvorschriften hierbei in Betracht kommen.
Die Polizei weist dich darauf hin, dass du zur Sache aussagen oder die Aussage verweigern kannst. Deine Personalien musst du in jedem Fall angeben.
Du wirst darüber belehrt, dass du schon vor der Vernehmung einen Verteidiger zu Hilfe nehmen kannst. Die Polizei kann Daten zu deiner Person erheben und speichern (z.B. Fingerabdrücke, Fotos).
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Es liegt aber in deinem eigenen Interesse, bei der Polizei vorzusprechen und auszusagen. Willst du zur Aufklärung beitragen, dann bereite dich vorher gut vor, um den Sachverhalt ordentlich schildern zu können.
Lies dir in jedem Fall das Protokoll durch, bevor Du es unterschreibst!

Die Polizei unterbreitet dir nach der polizeilichen Vernehmung das Angebot, auf freiwilliger Basis ein Gespräch mit einem Sozialpädagogen des Interventions- und Präventionsprojektes (IPP) zu führen. Das IPP kannst du auch aus eigenem Antrieb aufsuchen.

Nutze die Möglichkeit, hier kann dir kurzfristig geholfen werden




Die Staatsanwaltschaft

Aufgrund ihrer Ermittlungen, bei der sie be- aber auch entlastendes Material unter zu Hilfenahme der Polizei zu untersuchen hat, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie:

Manchmal wirst du vor Einstellung des Verfahrens oder vor Anklageerhebung von der Staatsanwaltschaft zu einer Vernehmung oder einem Gespräch geladen.
Einer solchen Vorladung vom Staatsanwalt oder vom Richter musst du folgen, da dir sonst die polizeiliche Vorführung droht. Allerdings kannst du auch hier die Aussage zur Tat verweigern.
Sämtliche Angaben von dir werden protokolliert.