5 Jahre Interventions- und Präventionsprojekt (IPP) -

Ein Überblick


Inhalt

1.  Einleitung - 5 Jahre IPP, ein neues Arbeitsfeld, viel Arbeit und eine Auszeichnung

2.  Hintergründe der Projektentstehung

3.  Projektziele

4.  Arbeitsmethoden

5.  Projektstruktur

6.  Projektorganisation

  6.1   Kooperationspartner - Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Polizei
  6.2   Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft
  6.3   Weitere Kooperationspartner

7.  Resümee und Ausblick

Auszeichnung, DVJJ-Schreiben



1. Einleitung - 5 Jahre IPP, ein neues Arbeitsfeld, viel Arbeit und eine Auszeichnung


Das Interventions- und Präventionsprojekt (IPP) ist ein bundesweit beachtetes und durch das Bundesministerium der Justiz 2002 ausgezeichnetes Modellprojekt des Jugendamtes in Kooperation mit der Polizeidirektion Dresden welches seit Mai 1997 an der "Schnittstelle" zwischen Polizei und Kinder- und Jugendhilfe arbeitet. Durch das auch konzeptionell neu erschlossene Arbeitsfeld zeigt es beispielhaft wirkungsvolle und effiziente Ansätze auf dem Gebiet der Prävention und zeitnahen, einzelfallbezogenen Intervention bezüglich Kinder- und Jugenddelinquenz auf.

Dabei stellt eine schnelle und tatbezogene Reaktion auf straffälliges Verhalten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden, die Einbeziehung aller von der Tat Betroffenen (insbesondere der Opfer) in diesen Prozess und eine konkret zu leistende Krisenintervention einen strukturell neuen Zugang zur Jugendhilfe dar. Darüber hinaus können durch zeitnahes, einzelfallbezogenes Handeln langwierige und kostspielige Verfahren vermieden, der Rechtsfrieden schnell wieder hergestellt und einer Kriminalisierung und Stigmatisierung der Betroffenen entgegen gewirkt werden.

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2. Hintergründe der Projektentstehung


Anhand der polizeilichen Kriminalstatistik wurde in den Jahren bis 1995 eine ständig steigende und bedeutend höhere Kriminalitätsrate (+ 27%) ostdeutscher Kinder, Jugendlicher und Heranwachsender im Vergleich zu den alten Bundesländern registriert. Eine besondere Belastung entfiel dabei auf die Großstädte, so auch auf Dresden, wo etwa ein Drittel aller ermittelten Tatverdächtigen in der Regel zwischen 12-21 Jahre waren.
Diese Zahlen waren alarmierend, denn sie machten deutlich, dass die Situation von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden in vielen Lebensbereichen schlecht war bzw. sich verschlechtert hatte.

Zum damaligen Zeitpunkt informierte die Polizei das Jugendamt über straffällig gewordene Kinder, Jugendliche und Heranwachsende in der Regel erst nach abgeschlossenen Ermittlungen und Übergabe der Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft.
Darüber hinaus waren vertiefende Kenntnisse der Mitarbeiter des Jugendamtes über konkrete Arbeitsaufgaben und Möglichkeiten von Polizei, Staatsanwaltschaft sowie Gericht nur lückenhaft vorhanden und es bestanden nur ansatzweise Kooperationstrukturen und -abläufe. Es zeigte sich, dass nur etwa 10 bis 20 % der straffällig gewordenen Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden vor Tatbegehung bereits Kontakt zum Jugendamt bzw. jugendhilflichen Leistungen hatten.

In dieser Situation wurde nach neuen, wirkungsvollen Kooperationsbeziehungen und Reaktionsmöglichkeiten der Jugendhilfe auf abweichendes Verhalten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden gesucht, mit der Folge, dass in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie, dem Sächsischen Innenministerium, dem Jugendamt Dresden (der Jugendgerichtshilfe), dem Landeskriminalamt und der Polizeidirektion Dresden die Konzeption für das Interventions- und Präventionsprojekt der Jugendgerichtshilfe Dresden entstand.

Verfahrens- und Aufgaben bedingt liegt die Fach- und Dienstaufsicht seit Beginn des Projektes in den Händen der Jugendgerichtshilfe Dresden, wo das IPP strukturell "angebunden" ist. Die Polizeidirektion schuf parallel dazu durch die Bildung eines Jugendkommissariates Anfang 1998 und den Erlass und die Umsetzung der Dienstanweisung der Polizeidirektion Dresden, dass allen Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden nach der ersten Vernehmung die Möglichkeit eingeräumt wird, Kontakt zum IPP aufzunehmen, ihrerseits organisatorisch-strukturell verbesserte Kooperationsvoraussetzungen. Seit dem erfolgen etwa 70-80% der Kontaktaufnahmen zum IPP über die Vernehmung bei der Polizei.


Das Modellprojekt nahm am 02.05.1997 in dem Gebäude der Polizeidirektion Dresden seine Arbeit auf.


Abb. 1: Jahresentwicklung


Die Vernehmung bei der Polizei wurde zur strukturellen Zugangsmöglichkeit für Kinder und Jugendliche zur Jugendhilfe.

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3. Projektziele


Ziel des Projektes ist es, im Rahmen einer Kurzzeitintervention (ein bis max. fünf Kontakte) tatzeitnah und unmittelbar auf straffälliges Verhalten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden zu reagieren, um somit eine Stabilisierung und Neutralisierung von abweichendem Verhalten möglichst zu verhindern. Desweiteren soll den Betroffenen Hilfe in dem Augenblick angeboten werden, wo sie am dringendsten erforderlich und die Bereitschaft, Hilfe anzunehmen, am größten ist. Dabei wird von einem umfänglichen und ausdifferenzierten Hilfeangebot ausgegangen. Die Entwicklung und Durchführung von wirkungsvollen Diversionsmöglichkeiten (informelle Erledigung jugendgerichtlicher Strafverfahren z. B. durch Schadenswiedergutmachung, Schlichtungen usw.) nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) bzw. erzieherischer Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII - KJHG) im Vorfeld des Strafverfahrens sollen strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen beeinflussen und somit weitesgehend Stigmatisierungen verhindern.

Die Einbeziehung aller Betroffenen, z.B. auch der Eltern und der Geschädigten, in diesen Prozess erhöht die erzieherische Wirkung der Maßnahmen und kann letztendlich zur schnellen Wiederherstellung des gestörten Rechtsfriedens beitragen. Durch die frühzeitige Abklärung eines eventuell vorhandenen Hilfebedarfes wird der Zugang zur Jugendhilfe erleichtert, so dass jugendhilfliche Maßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII - KJHG) rechtzeitiger und "punktgenauer" eingesetzt werden können.

Die Sozialarbeiter des Projektes sind demzufolge vor allem intervenierend, vermittelnd, präventiv und vernetzend tätig.

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4. Arbeitsmethoden


Im Laufe der Zeit kristallisierten sich folgende Arbeitsmethoden als Kernstücke der praktischen Arbeit heraus:

Tatzeitnahe Reaktion:
(Möglichkeit der unmittelbaren, tatzeitnahen freiwilligen Kontaktaufnahme mit den Sozialarbeitern des IPP)

Kurzzeitintervention:
(intensive, befristete - bis maximal fünf - Kontaktaufnahmen durch die Mitarbeiter des IPP)

Trennung von Tat und Täter:
(Konfrontation mit der Tat, Verantwortungsübernahme, Betroffene wird als Persönlichkeit akzeptiert)

Ressourcenorientierung:
(Stärkung der Persönlichkeit des Betroffenen, Aufbau von Selbstbewusstsein und damit weitergehende Reduktion und Beseitigung von Entwicklungsstörungen)

Freiwilligkeit unter Nutzung der Extrem-Drucksituation des Betroffenen bei der Polizei:
(Vermeidung von "Fluchttendenzen" und Neutralisationsmechanismen)

Gruppen- und Einzelfallhilfe

Methoden der Gesprächsführung:
(verbale - nonverbale Kommunikation, Konfliktmediation, individueller situationsbedingter Gesprächsverlauf)

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5. Projektstruktur


Als das Projekt 1997 startete, konzentrierte sich das Angebot vor allem auf die Bewältigung der Krisensituation der Betroffenen unmittelbar nach der Tat. Dazu gehörten vor allem Beratungen zum Fortgang des Verfahrens, zum Erziehungsverhalten der Eltern, zu Möglichkeiten im Rahmen von Hilfe zur Erziehung, die Vermittlung zu entsprechenden Trägern der Jugendhilfe und die Organisation und Durchführung von Diversionsmaßnahmen. In den letzten fünf Jahren entwickelten sich dabei vorrangig vier tragende Säulen des Projektes, wie:

   Schadenswiedergutmachung
   Diversion
   Sozialpädagogische Hilfen und
   Projektentwicklung,
die eine Auseinandersetzung mit der Tat (Konfrontation) und persönlichkeitsbezogene Hilfen miteinander verknüpfen heraus.

Neben der Erbringung eigener Maßnahmen durch die Mitarbeiter des IPP erfolgten im Rahmen einer vernetzten und spezialisierten jugend- und sozialhilflichen Infrastruktur Vermittlungen in andere soziale Einrichtungen und Institutionen.

Abb. 2: Vermittlung in andere soziale Einrichtungen und Institutionen

 
2001
2000
1999
1998
1997
ASD
61
43
83
97
46
JGH
82
84
93
106
61
Sozialamt
1
2
3
8
4
Arbeitsamt/Berufsberatung
46
21
24
15
10
Streetworker
17
11
10
6
5
Sport/Freizeiteinrichtungen
21
13
28
19
15
Erziehungsberatung
3
9
12
4
2
Suchtberatung
10
10
7
17
3
Schuldnerberatung
4
1
2
Ehe-/Familienberatung
1
2
Andere Beratungsstellen
13
17
6
22
9


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6. Projektorganisation


Neben den Seitens der Projektpartner geschaffenen Rahmenbedingungen waren Aufbau und Pflege sowie Intensivierung von Arbeitsbeziehungen und die Gewinnung neuer Kooperationspartner erforderlich. Dabei unterstützte das dem Vorhaben gegenüber aufgeschlossene Landesjugendamt den Aufbau und die Arbeit des IPP zum einen durch seine fachliche Begleitung als auch eine finanzielle Teilfinanzierung.


    6.1 Kooperationspartner - Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Polizei

Die Zusammenarbeit mit der Polizei verlief zunächst vor dem Hintergrund fehlender gegenseitiger Kenntnisse der jeweiligen Arbeitsgebiete, Aufgaben und Verfahrensregelungen, des sich berufsbedingt entwickelten Selbstverständnisses und vorhandener gegenseitiger Vorurteile und Vorbehalte schwierig. Persönliche Kontakte, die grundsätzliche Bereitschaft sich auf neues einzulassen, basierend auf eine sich herausbildende Verlässlichkeit, Professionalität, einer gegenseitigen fachlichen Wissenserlangung sowie Achtung der jeweiligen unterschiedlichen Aufgabenstellung führten letztendlich zum Erfolg.

Abb.: Jahresentwicklung



    6.2 Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft als Mitinitiatorin des Projektes trägt u.a. durch erfolgte Abstimmungen zu Verfahrensverkürzungen und -erledigungen (bedingt durch verstärkte Anwendung von Diversionsmaßnahmen) zu einer Minimierung von Kriminalisierung und Stigmatisierung Betroffener bei.


    6.3 Weitere Kooperationspartner

Das Interventions- und Präventionsprojekt hat vor allem auch vernetzende Funktionen, d.h. um für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende effektive Hilfestellungen leisten zu können, ist eine enge Zusammenarbeit mit den freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe in den einzelnen Stadtteilen erforderlich. Darüber hinaus wurden Kooperationspartner aus der freien Wirtschaft gewonnen, mit denen insbesondere Diversionsmaßnahmen, als auch neue Projektentwicklungen vorgenommen wurden.

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7. Resümee und Ausblick


Eine fachlich gute Arbeit, die Unmittelbarkeit und Niederschwelligkeit des Angebotes, Ausdauer, Ideenreichtum und Flexibilität sowie die grundsätzliche Bereitschaft der Mitarbeiter und der Kooperationspartner Veränderungen und Entwicklungen zuzulassen, führte trotz vieler Vorbehalte, einer enormen Arbeitsintensität und unterschiedlichster Aufgabenstellungen zur Überwindung anfänglicher Schwierigkeiten und Vorurteile und zur Herausbildung einer echten Proffessionalität in der Arbeit.

Das Angebot des IPP wurde um wesentliche Aspekte erweitert, wodurch im Vorfeld des Strafverfahrens wirkungsvolle erzieherische Maßnahmen eingeleitet werden konnten, die wesentlich dazu beigetragen haben, dass die Staatsanwaltschaft Dresden seit 1997 eine immer größere Anzahl dieser Verfahren auf informellem Wege erledigen konnte. Unser Ziel - eine Kriminalisierung und Stigmatisierung von jungen Menschen zu vermeiden, die Durchsetzung von Verfahrensvereinfachungen und eine effektive und zielgenaue Krisenintervention durchzuführen - konnte somit im Grossteil der Fälle erreicht werden. Darüber hinaus kommt der präventiven Arbeit des IPP ein besonderer Stellenwert zu.

Die Arbeit des IPP wurde zu einem neuen strukturellen Zugang zur Jugendhilfe. Betroffene erfuhren über das IPP erstmals wissenswertes über die Arbeit und Möglichkeiten sowie über Angebote unseres Berufsfeldes. Schnelle und "punktgenaue" Hilfen können effektiv und zeitnah gewährt werden, was langfristig ebenfalls zu Kostenminimierung führen kann.
Das Modell Krisenintervention gekoppelt mit der unmittelbaren Reaktion auf straffälliges Verhalten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden hat damit die beabsichtigte Wirkung erzielt. Darüber hinaus werden verstärkt vorhandene "Hilfestrukturen" vernetzend in Anspruch genommen.
Der Projektansatz reiht sich erfolgreich ein in einen Prozess, in dem Jugendhilfe nach neuen, wirkungsvollen Reaktionsformen auf delinquentes Verhalten sucht und womit die Möglichkeiten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes besser ausgeschöpft werden können. Bundesweit gehört das Interventions- und Präventionsprojekt zu den Vorreitern auf diesem Gebiet.

Für die Zukunft sehen wir vorrangigen Handlungsbedarf u. a.

   in der Intensivierung der Arbeit mit den Spezialdezernaten der Polizei und mit einigen Revieren,
   in der Etablierung und dem Ausbau notwendiger Projekte (in Kooperation mit lokalen Partnern, Trägern der freien Jugendhilfe),
   in der Absicherung der vorhandenen professionellen Arbeitsstandards - Verfahren und Ressourcen - nebst abschließender Überführung und Etablierung in Aufgaben und zuständigkeitsbedingter kommunaler Trägerschaft
   in der konzeptionellen Weiterentwicklung ausgehend von einer zu erfolgenden Evaluation des Gesamtprojektes.

Wir hoffen und vertrauen auch weiterhin auf eine gute innovative Zusammenarbeit aller Partner im letztendlichen Interesse der uns aufsuchenden und anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden.

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Untenstehend finden Sie die Urkunde mit der Auszeichnung des Bundesministeriums der Justiz, die Gratulation der DVJJ sowie das Dankesschreiben des Dresdner Oberbürgermeisters. Zum Aufrufen klicken Sie bitte auf die jeweiligen Links.

Auszeichnung des Bundesministeriums der Justiz

Schreiben der DVJJ (Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.)

Dankesschreiben des Herrn Oberbürgermeister Ingolf Roßberg

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