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Die Betreuungsweisung stellt eine intensive, einzelfallbezogene Hilfeleistung dar. Sie wird angeordnet, wenn das Gericht der Meinung ist, dass du dich in einer schwierigen Lebenssituation befindest und Probleme hast, mit denen du nicht allein zurecht kommst. Dann ordnet der Richter an, dass du über einen begrenzten Zeitraum Kontakt mit einer bestimmten Person (Betreuungshelfer, Sozialarbeiter im Jugendhaus oder mit uns) halten musst.
Der Betreuungshelfer versucht, dich in deiner Lebenssituation zu unterstützen. Mit ihm kannst du deine Probleme in der Schule, am Arbeitsplatz, mit den Eltern, mit Geld u.s.w. besprechen. Ihr solltet versuchen, gemeinsam eine Lösung deiner Probleme und eine Perspektive für deine Zukunft zu finden.
Wenn du es möchtest, begleitet dich dein Betreuer auch zu Behörden (z.B. Arbeitsamt), hilft Dir, Termine einzuhalten und zu einem geregelten Tagesablauf zu finden. So kannst du dir langsam ein selbständiges Leben aufbauen.
Ist Betreuungsweisung richterlich angeordnet worden, wird zuerst durch den Helfer ein Betreuungs- bzw. Hilfeplan festgelegt. Die Dauer der Betreuung kann sehr unterschiedlich sein. Sie kann von sechs bis zu zwölf Monaten andauern.
Ohne vorherige Absprache mit dem Jugendlichen oder Heranwachsenden kann die Betreuung jedoch nicht angeordnet werden.