|
Vom Gericht kannst Du auch die Weisung erhalten, Kontakt zu einer Beratungsstelle
für Deine Probleme aufzunehmen. Es gibt z. B.:
- Suchtberatungsstellen
unterstützen dich, deine Sucht loszuwerden, z.B. Alkohol, Kaufsucht, Spielsucht, Kleptomanie (Diebstahlszwang), Pyromanie (Brandstiftungstrieb).
- Drogenberatungsstellen
versuchen hauptsächlich dir zu helfen, von den illegalen Drogen wegzukommen. Sollte dies nicht möglich sein, beraten sie dich über den richtigen Umgang mit Suchtmitteln.
- Schuldnerberatungsstellen
erstellen mit dir gemeinsam einen Plan, um deinen Schuldenberg abzubauen und helfen dir, mit dem dir zu Verfügung stehenden Geld auszukommen.
- Psychologische Beratungsstellen
Bei diesen Fachleuten kannst du alles loswerden, was du sonst niemanden erzählen willst. Wie alle Beratungsstellen sind auch sie zur Verschwiegenheit verpflichtet.
- Berufsberatungsstellen
Die Mitarbeiter beraten dich, suchen mit dir nach einem Arbeitsplatz, helfen beim Umgang mit Computer (Bewerbungen schreiben) und Internet. Die Fachkräfte gehen auch mit dir zur Schuldnerberatung, zum Arbeitsamt oder zu einer anderen Beratungsstelle.
Wenn das Gericht anweist, dass du Kontakt mit einer oder mehreren dieser Beratungsstellen aufnehmen sollst, wird das natürlich auch von uns kontrolliert. |
|