Der Ungehorsamsarrest / Jugendarrest ist ein kurzzeitiger Freiheitsentzug. Das Gericht kann ihn verhängen als:
- Freizeitarrest
Arrest an max. zwei Wochenenden
- Kurzarrest
max. vier Tage anstelle des Freizeitarrestes, wenn das Gericht der Meinung ist, dass ein zusammenhängender Arrest mehr Wirkung zeigt und dadurch deine Ausbildung oder Arbeit nicht beeinflusst wird
- Dauerarrest
eine Woche bis max. vier Wochen; wird z.B. auch als Ungehorsamsarrest verhängt, wenn du Weisungen und Auflagen des Gerichtes nicht erfüllst
Den Arrest musst du in einer Arrestanstalt außerhalb des Gefängnisses absitzen.
- Ungehorsamsarrest
Bei einer schuldhaften Nichterfüllung von richterlichen Weisungen kann ebenfalls Jugendarrest (Ungehorsamkeitsarrest) bis zu vier Wochen verhängt werden.