Wenn der Richter dir das Ableisten von gemeinnützigen Arbeitsstunden aufgibt, richtet sich die Höhe der Stundenzahl nach der Schwere deiner Tat. Bereits im Vorfeld der Verhandlung kannst du auf freiwilliger Basis mit Unterstützung des IPP oder im Rahmen einer Diversion Arbeitsstunden ableisten, um dem Gericht zu zeigen, dass du deinen Fehler einsiehst. Dann entscheidet das Gericht manchmal sogar für eine Einstellung des Verfahrens (weil du vor der Hauptverhandlung schon einsichtig und „fleißig“ warst).

 

Die Arbeitsstunden kannst du bei verschiedenen Einrichtungen ableisten, z. B. der Stadt Dresden oder der Kirche oder sonstigen gemeinnützigen Vereinen. Die Jugendgerichtshilfe vermittelt dich an solche durch die Jugendgerichtshilfe anerkannten „Ableistungsstellen“.

In den Einrichtungen sind meistens Vorarbeiten, Pflegearbeiten oder gärtnerische Tätigkeiten zu erledigen.

Den Nachweis (Formular) über die abgeleisteten Stunden gibst du mit entsprechender Bestätigung der Einrichtung bei uns in der Jugendgerichtshilfe ab oder schickst ihn uns per Post zu. Wir leiten ihn dann an die Staatsanwaltschaft weiter.

Adressen von Vereinen, bei denen Du Deine Stunden ableisten kannst, findest Du hier.

Die Arbeitsstunden solltest du so schnell wie möglich erledigen, denn wenn die Staatsanwaltschaft nicht pünktlich die Meldung über die Erfüllung deiner Stunden erhält, wird sie beim Gericht beantragen, einen Ungehorsamsarrest von bis zu vier Wochen zu verhängen. Das bringt dir im Endeffekt auch nichts, denn selbst wenn du den Arrest abgesessen hast, musst du die Arbeitsstunden trotzdem noch ableisten.