Wenn der Richter dir das Ableisten von gemeinnützigen Arbeitsstunden aufgibt, richtet sich die Höhe der Stundenzahl nach der Schwere deiner Tat. Bereits im Vorfeld der Verhandlung kannst du auf freiwilliger Basis mit Unterstützung des IPP oder im Rahmen einer Diversion Arbeitsstunden ableisten, um dem Gericht zu zeigen, dass du deinen Fehler einsiehst. Dann entscheidet das Gericht manchmal sogar für eine Einstellung des Verfahrens (weil du vor der Hauptverhandlung schon einsichtig und „fleißig“ warst).
|
Die Arbeitsstunden kannst du bei verschiedenen Einrichtungen
ableisten, z. B. der Stadt Dresden oder der Kirche oder sonstigen gemeinnützigen
Vereinen. Die Jugendgerichtshilfe vermittelt dich an solche durch die
Jugendgerichtshilfe anerkannten „Ableistungsstellen“. Adressen von Vereinen, bei denen Du Deine Stunden ableisten kannst, findest Du hier. |
![]() |
Die Arbeitsstunden solltest du so schnell wie möglich erledigen, denn wenn die Staatsanwaltschaft nicht pünktlich die Meldung über die Erfüllung deiner Stunden erhält, wird sie beim Gericht beantragen, einen Ungehorsamsarrest von bis zu vier Wochen zu verhängen. Das bringt dir im Endeffekt auch nichts, denn selbst wenn du den Arrest abgesessen hast, musst du die Arbeitsstunden trotzdem noch ableisten.